Strafbare rassistische Beleidigungen in privaten Chatgruppen – verfassungsrechtlicher Schutz der Privatsphäre?
Strafbare rassistische Beleidigungen in privaten Chatgruppen - verfassungsrechtlicher Schutz der Privatsphäre? Kann man sich darauf verlassen, dass private Äußerungen in einer Chatgruppe Teil der Privatsphäre sind? Ist die Privatsphäre nicht verfassungsrechtlich geschützt? Und was gilt, wenn ich eine private Chatgruppe aus persönlich befreundeten Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen unterhalte? Grundsätzlich schützt das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Grundgesetzes die Privatphäre und damit auch die Chatkommunikation. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass auch in privaten Chatgruppen verbreitete Äußerungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.
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