Klagen im Zivilrecht

keine rechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Kunstwerken bei Drohnenaufnahmen

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG erlaubt die Nutzung und Verwertung von Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen. Dabei muss die Vervielfältigung in Form von Lichtbildern oder Film erfolgen. Wichtig ist, dass § 59 UrhG in seiner Auslegung auch dem europäischen Recht entsprechen muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun mit Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 4 U 247/21) entschieden, dass Aufnahmen durch Drohnen nicht der Ausnahmebestimmung ds § 59 UrhG Rechnung tragen.

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Digitale Zensur durch Facebook – ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit – die Kunst des Tanzes

Digitale Zensur durch Facebook - ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit ! Ich habe vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen Facebook erstritten, welches eine grundlegende Entscheidung für die Kunstfreiheit beinhaltet. Das Landgericht verpflichtet Facebook, einen Beitrag über eine Tanz-Dokumentation wiederherzustellen und Sanktionen zu beseitigen. Gerade auch Sanktionen können nach Ansicht des Landgerichtes einen die Meinungsfreiheit einschränkenden Charakter haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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keine Vergütung für Kreative aus Nutzung und Verwertung ihrer Werke aus Panoramafreiheit gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

die zulässige Verwertung und Nutzung ohne angemessene Vergütung gemäß der durch § 59 UrhG geschützten Panorama-Freiheit - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Panorama-Freiheit gemäß § 59 UrhG hält den Kreativen ihre angemessene Vergütung für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke vor. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie dies ändern wollen

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urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann. Es fehle dem Text aufgrund verschiedener technischer Vorgaben an dem notwendigen eigenschöpferischen Gehalt. Geht das nicht an der wirtschaftlichen Realität vorbei ?

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Werbeblocker III – Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht

Werbeblocker III - Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht - Viele Medienunternehmen streiten sich seit vielen Jahren mit dem Kölner Unternehmen "EYEO". Darf dieses kleine Unternehmen Software anbieten, welche Werbung blockiert und gleichzeitig das sogenannnte "Whitelisting" ermöglichen ? Durch dieses "Whitelisting" können sich große Medienunternehmen die Möglichkeit kaufen, durch einen solchen Werblocker nicht eingeschränkt zu werden. Wütend haben Verlagsunternehmen dies als "digitale Wegelagerung" abgelehnt. Der für das Wettbwerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) zuständige I. Zivilsenat sah dieses Geschäftsmodell als unproblematisch an. Es sei nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes, neue Geschäftsentwicklungen zu verhindern. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 hat der Kartellrechtssenat des Bundesgerichtshofes ein Urteil des Oberlandesgericht München aufgehoben. Es muss sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung des Softwareunternehmens beschäftigen.

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das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Erben eines Facebook-Accounts

Erben eines Facebook-Accounts ! Ein ebenso trauriges wie aber auch notwendiges Thema ist das Erben eines Facebook-Accounts. In diesem Fall hat die vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung auch eine tragische Komponente. Die Eltern einer unter ungeklärten Umständen getöteten Jugendlichen wollten Zugang zu dem Facebook-Account erhalten. Facebook versagte dies und unterlag vor dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17). Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Facebook den Erben nur einen USB-Stick zusendet, auf welchem sich 14.000 Seiten Inhalt befinden. Den Eltern müsse wie der Erblasserin uneingeschränkter Zugang gewährt werden.

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Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer EY wegen Wirecard

Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer wegen Wirecard ! Zurecht werden nach dem Wirecard - Skandal der Bafin und den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern EY von Gläubigern der Gesellschaft wie auch Anteils- Anleiheneigentümern schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Staatshaftung bietet gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG eine entsprechende Anspruchsgrundlage. Gegenüber den Wirtschaftsprüfern wird man aus dem Rechtsgedankens des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" vorgehen können. Dafür spricht schon die langjährige kritische Berichterstattung vor allem der britischen "Financial Times" und der Widerruf der Testate durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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10179 Berlin

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