Urteile

Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Schriftliche Verträge zum Informantenschutz, Landgericht Berlin ? Ernsthaft ?

Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung gleichermaßen sehr kritisch mit einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin umgehen, stellen sich Fragen. Das Landgericht Berlin hatte als I. Instanz (LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023 Az: 67 O 36/23) entschieden, dem Informanten einer Zeitung angeblich mangels einer Vereinbarung Schutz vor einer Veröffentlichung zu gewähren. Dies stellt jedoch die Arbeit investigativ tätiger Medien massiv in Frage.

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keine rechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Kunstwerken bei Drohnenaufnahmen

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG erlaubt die Nutzung und Verwertung von Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen. Dabei muss die Vervielfältigung in Form von Lichtbildern oder Film erfolgen. Wichtig ist, dass § 59 UrhG in seiner Auslegung auch dem europäischen Recht entsprechen muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun mit Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 4 U 247/21) entschieden, dass Aufnahmen durch Drohnen nicht der Ausnahmebestimmung ds § 59 UrhG Rechnung tragen.

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Digitale Zensur durch Facebook – ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit – die Kunst des Tanzes

Digitale Zensur durch Facebook - ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit ! Ich habe vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen Facebook erstritten, welches eine grundlegende Entscheidung für die Kunstfreiheit beinhaltet. Das Landgericht verpflichtet Facebook, einen Beitrag über eine Tanz-Dokumentation wiederherzustellen und Sanktionen zu beseitigen. Gerade auch Sanktionen können nach Ansicht des Landgerichtes einen die Meinungsfreiheit einschränkenden Charakter haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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keine Vergütung für Kreative aus Nutzung und Verwertung ihrer Werke aus Panoramafreiheit gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

die zulässige Verwertung und Nutzung ohne angemessene Vergütung gemäß der durch § 59 UrhG geschützten Panorama-Freiheit - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Panorama-Freiheit gemäß § 59 UrhG hält den Kreativen ihre angemessene Vergütung für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke vor. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie dies ändern wollen

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Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung

Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG - die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung ! Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.

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Softwarevertrag als Mietvertrag – wesentliche Aufklärungspflichten des Vermieters

Ist ein Softwarevertrag ein Mietvertrag? Oder handelt es sich um einen Kaufvertrag? Und was sind die wesentlichen Aufklärungspflichten des Vermieters? Das Oberlandesgericht München (20 U 3236/22 e, Beschluss vom 08.08.2022) hat im August 2022 entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Überlassung einer Software einen Mietvertrag darstellt. Der Anbieter einer Buchungssoftware (für Hotels) muss von sich aus klären, welcher Art der Betrieb seines Kunden ist und welche Anforderungen die zu verwendende Buchungssoftware im Betrieb des Kunden erfüllen soll. Dabei ist es unerheblich, ob ein Pflichtenheft hätte erstellt werden müssen. Der Softwareanbieter muss auch ohne ein solches Pflichtenheft als alleine Fachkundiger die notwendige Aufklärung vor Vertragsschluss durchführen.

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Informationspflichten von Influencer/Innen – Meinungsfreiheit

Informationspflichten von Influencer/Innen - Meinungsfreiheit ? Der Streit um die richtige Kennzeichnung der Auftritte und Präsentationen von Influencer und Influencerinnen beschäftigt viele Gerichte. Aber wie steht es, wenn Influencer glauben, sie würden nicht kommerziell handeln. Kann man Bilder auf Instagramm aus dem Alltag posten, ohne dass auf Werbung hingewiesen wird ? Wie ist es, wenn man sich auch zu allgemeinen politischen Themen äußert ? Ändert sich etwas, wenn durch Anklicken auf den verbreiteten Bildern Links zu Unternehmen sichtbar sind? Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2021 (6 U 103/20) verschiedene Kennzeichnungspflicht bejaht.

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urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann. Es fehle dem Text aufgrund verschiedener technischer Vorgaben an dem notwendigen eigenschöpferischen Gehalt. Geht das nicht an der wirtschaftlichen Realität vorbei ?

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Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ?

Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ? Können Menschen, die sich durch die binäre Geschlechtsidentität nicht angesprochen fühlen, Schadensersatz geltend machen ? Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch im Massengeschäft die Ansprache der Geschlechtsidentität entsprechen muss. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes gemäß dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor. Ein Schadensersatzanspruch folgt daraus aber nicht.

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das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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