Kartellrecht

Eine Beschreibung und Übersicht finden Sie im Beitrag Kartellrecht.

die 10. GWB – Novelle verabschiedet – Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam?

die 10. GWB - Novelle verabschiedet - Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam ? Endlich ist die 10. GWB - Novelle am 14.01.2021 vom Bundestag verabschiedet geworden, jetzt ist noch der Bundesrat zuständig. Wie wird nun die Auseinandersetzung um den Zugang zu und den Umgang mit den großen Plattformen geführt werden. Und was bedeutet dies nun für KMU´s ?

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Werbeblocker III – Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht

Werbeblocker III - Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht - Viele Medienunternehmen streiten sich seit vielen Jahren mit dem Kölner Unternehmen "EYEO". Darf dieses kleine Unternehmen Software anbieten, welche Werbung blockiert und gleichzeitig das sogenannnte "Whitelisting" ermöglichen ? Durch dieses "Whitelisting" können sich große Medienunternehmen die Möglichkeit kaufen, durch einen solchen Werblocker nicht eingeschränkt zu werden. Wütend haben Verlagsunternehmen dies als "digitale Wegelagerung" abgelehnt. Der für das Wettbwerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) zuständige I. Zivilsenat sah dieses Geschäftsmodell als unproblematisch an. Es sei nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes, neue Geschäftsentwicklungen zu verhindern. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 hat der Kartellrechtssenat des Bundesgerichtshofes ein Urteil des Oberlandesgericht München aufgehoben. Es muss sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung des Softwareunternehmens beschäftigen.

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Facebook Mißbrauch bei Datennutzung

Facebook Mißbrauch bei Datennutzung ! Der Bundesgerichtshof hat am 23.06.2020 eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 07.02.2019 bestätigt. Durch diese hatte das Amt Facebook die Nutzung von bestimmten Vertragsbestimmungen für die Datennutzung untersagt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes verbot Facebook nun die Speicherung und Verarbeitung von Daten von plattformunabhängigen Nutzungen ohne Einwilligung der Nutzer. Maßgeblich dafür war die mißbräuchliche Nutzung der unstreitigen Monopolstellung von Facebook in Deutschland durch die Zusammenführung von Daten unterschiedlicher Plattformen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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