Lieber Besucher, liebe Besucherin,

Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kunst-Legal richtet sich an diejenigen, die mit Kunst befasst sind und sich Rechtsfragen stellen. Darunter zählen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, Galerien und Museen, sondern auch Verlage und andere Unternehmen. Für Kuratorinnen und Kuratoren gibt es unter Kurator-recht.de eine eigene Seite.

Einmal regeln das Urheberrecht und das Verlagsrecht, das Markenrecht aber auch das Internetrecht (IT-Recht) wesentliche Aspekte des Kunstlebens. Für allgemeine Fragen finden sich im Allgemeinen Zivilrecht oder Vertragsrecht verschiedene Hinweise.

Vor allem aber stellt das Kunstrecht eine eigene Kategorie dar, in welcher bestimmte Fragen des Rechts in der Kunst behandelt werden, z.B. zu Ausstellungen, Werbung, Marketing, zustimmungspflichtigen Bearbeitungen oder Vervielfältigungen sowie Ausnahmen.

Es sollen Ihnen hier Anregungen und Informationen gegeben werden, aber selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, eigene Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
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Kunst und Recht

Eine Übersicht zum Thema legaler Kunst finden Sie im Beitrag Kunstrecht.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Kunst und Recht.

Schutz für ein mittels KI geschaffenes Werk in Form eines Bildes? erste Entscheidungen

verfasst am: 25. September 2023
Schutz für ein mittels KI geschaffenes Werk in Form eines Bildes ? Im Augenblick diskutieren wir in Deutschland intensiv die Frage, inwiefern denn die KI urheberrechtlich geschützte Werke erschaffen könne.
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der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

verfasst am: 12. September 2023
der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".
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KI und das Urheberrecht – welche Werke darf ich nutzen ? Steht meinen durch KI generierten Werken der Schutz des Urheberrechtes zu?

verfasst am: 3. September 2023
KI und das Urheberrecht - welche Werke darf ich nutzen ? Steht meinen durch KI generierten Werken der Schutz des Urheberrechtes zu ? Welche Bedeutung hat die Regelung des § 44 b UrhG ? Wir stehen erst am Anfang der Diskussionen um KI und das Urheberrecht. Wie schützen wir Kreative besser durch das Urheberrecht? Wodurch kann man die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sicherstellen? Womit kann man verhindern, dass ähnliche Werke die Verwertung der Kretaiven unterlaufen ?
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keine rechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Kunstwerken bei Drohnenaufnahmen

verfasst am: 31. Mai 2023
Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG erlaubt die Nutzung und Verwertung von Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen. Dabei muss die Vervielfältigung in Form von Lichtbildern oder Film erfolgen. Wichtig ist, dass § 59 UrhG in seiner Auslegung auch dem europäischen Recht entsprechen muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun mit Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 4 U 247/21) entschieden, dass Aufnahmen durch Drohnen nicht der Ausnahmebestimmung ds § 59 UrhG Rechnung tragen.
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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