keine rechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Kunstwerken bei Drohnenaufnahmen
Kunst und Recht
Eine Übersicht zum Thema legaler Kunst finden Sie im Beitrag Kunstrecht.
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keine rechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Kunstwerken bei Drohnenaufnahmen
verfasst am: 31. Mai 2023Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG erlaubt die Nutzung und Verwertung von Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, Wegen oder Straßen. Dabei muss die Vervielfältigung in Form von Lichtbildern oder Film erfolgen. Wichtig ist, dass § 59 UrhG in seiner Auslegung auch dem europäischen Recht entsprechen muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun mit Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 4 U 247/21) entschieden, dass Aufnahmen durch Drohnen nicht der Ausnahmebestimmung ds § 59 UrhG Rechnung tragen.
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Digitale Zensur durch Facebook – ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit – die Kunst des Tanzes
verfasst am: 3. Mai 2023Digitale Zensur durch Facebook - ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit ! Ich habe vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen Facebook erstritten, welches eine grundlegende Entscheidung für die Kunstfreiheit beinhaltet. Das Landgericht verpflichtet Facebook, einen Beitrag über eine Tanz-Dokumentation wiederherzustellen und Sanktionen zu beseitigen. Gerade auch Sanktionen können nach Ansicht des Landgerichtes einen die Meinungsfreiheit einschränkenden Charakter haben.
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keine Vergütung für Kreative aus Nutzung und Verwertung ihrer Werke aus Panoramafreiheit gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
verfasst am: 30. März 2023die zulässige Verwertung und Nutzung ohne angemessene Vergütung gemäß der durch § 59 UrhG geschützten Panorama-Freiheit - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Panorama-Freiheit gemäß § 59 UrhG hält den Kreativen ihre angemessene Vergütung für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke vor. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie dies ändern wollen
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Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung
verfasst am: 28. März 2023Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG - die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung ! Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.
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