Das Allgemeine Zivilrecht umfasst die Bereiche des Zivilrechtes, welche im BGB niedergelegt sind. Dies sind verschiedene allgemeine Grundsätze wie die Rechtsfähigkeit von Personen oder Unternehmen sowie die Regelungen zu grundsätzlichen Vertragstypen wie Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag.
Dabei beschäftige ich mich mit Fragen der Vertragserfüllung, den vertraglichen Leistungspflichten, Rücktritt oder Anfechtung oder Kündigung von Verträgen, Zahlungspflichten, Mängeln oder Gewährleistung, der Haftung oder der Verletzung der Rechte Dritter.
Neben der Vertretung in Fragen geschlossener Verträge fällt natürlich auch der Entwurf und die Gestaltung von Verträgen in diesen Bereich der Rechtsberatung.