Datenschutz

Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.

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der AI Act der EU – der Versuch einer Regulierung zum Nutzen der Menschen in Europa

Die KI Verordnung ist der erste grundlegende Rechtsakt der EU zur Einführung von KI Systemen, dem Verbot bestimmter Praktiken, der Definition von Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme sowie harmonisierte Transparenzsysteme. Zwar sieht der AI Act auch vor, dass das Urheberrecht beachtet werden soll, regelt aber bisher nicht die Frage der angemessenen Vergütung für die Nutzung der urheberechtlich geschützten Werke. Nunmehr ist der Entwurf weiter beraten worden. Er bedarf noch der Zustimmung des Parlamentes und des Rates der Mitgliedstaaten.

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Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes ?

Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes ? Eine Zeichnung einer Frau ist eine Vorlage für einen Linoleum-Schnitt einer Künstlerin. Dieser Linoleum-Schnitt dient als Vorlage für den Abdruck des Frauenportraits auf T-Shirts, welche verkauft werden. Ist es zulässig, solche nicht bestellte Bildnisse zu veröffentlichen oder zur Schau zu stellen? Die Kunstfreiheit läßt dies gemäß Art. 5 III Satz 1 GG zu. Auch das Datenschutzrecht verhindert die Erschaffung des Werkes und seine Verbreitung nicht.

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der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".

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Qimip – ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management

Qimip - ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management. Ich möchte Sie mit meinen Erfahrungen aus vielen Beratungen in dem Bereich des Software-Audit und des Management des Intellectual Property unterstützen. Auch die vielfältigen Erfahrungen aus meinen Tätigkeiten für internationale Kanzleien im Bereich Compliance in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland können Ihnen helfen. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich zudem über das notwendige rechtliche Fachwissen in diesen Bereichen.

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die 10. GWB – Novelle verabschiedet – Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam?

die 10. GWB - Novelle verabschiedet - Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam ? Endlich ist die 10. GWB - Novelle am 14.01.2021 vom Bundestag verabschiedet geworden, jetzt ist noch der Bundesrat zuständig. Wie wird nun die Auseinandersetzung um den Zugang zu und den Umgang mit den großen Plattformen geführt werden. Und was bedeutet dies nun für KMU´s ?

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Die Wahl des CDU – Parteivorsitzenden – digitale Fallstricke ?

Ich habe mich in einer Stellungnahme zu der Wahl des CDU Parteivorsitzenden geäußert. Der zur Zeit von der CDU vorgesehene Wahlmodus beeinhaltet meines Erachtens eine Vielzahl von Fallstricken. Sieht man sich das Parteistatut der CDU an, so stellt man schnell fest, dass dies die Präsenzveranstaltung vor Augen hat. Eine rechtssichere, digitale Wahl wird weder erwähnt noch umschrieben. So stellt sich das Verfahren der CDU als ein Handeln auf dünnem Eis heraus.

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Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz

Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz - das "abgestufte Schutzkonzept" des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung von Bildern steht im Mittelpunkt zwei Entscheidung. Gegenstand des Rechtsstreites war das Scheidungsverfahren einer bekannten Comedian und Schauspielerin, welches 2018 erfolgte. Während die Wortberichterstattung als Teil der sogenannten "Sozialsphäre" grundsätzlich zulässig war, untersagte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung von Bildern. Besondere Beachtung verdient diese Entscheidung auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof die Bedeutung der DSGVO für das Recht am eigenen Bild geklärt hat.

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Erben eines Facebook-Accounts

Erben eines Facebook-Accounts ! Ein ebenso trauriges wie aber auch notwendiges Thema ist das Erben eines Facebook-Accounts. In diesem Fall hat die vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung auch eine tragische Komponente. Die Eltern einer unter ungeklärten Umständen getöteten Jugendlichen wollten Zugang zu dem Facebook-Account erhalten. Facebook versagte dies und unterlag vor dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17). Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Facebook den Erben nur einen USB-Stick zusendet, auf welchem sich 14.000 Seiten Inhalt befinden. Den Eltern müsse wie der Erblasserin uneingeschränkter Zugang gewährt werden.

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das „Recht auf Vergessen“ im Internet

das "Recht auf Vergessen" im Internet ? Kann man gegenüber einer internationalen Suchmaschine geltend machen, dass auch 9 Jahre nach einem zutreffenden Bericht über ein finanzielles Defizit eines Regionalverbandes entsprechende Nachrichten gelöscht werden ? Der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation hat dies versucht. Als Organisation einen Fehlbetrag von 1 Million € zu verzeichnen hatte, meldete er sich krank. Nunmehr versucht er aufgrund des Auslistungsrechtes gemäß Art. 17 DSGVO, entsprechende Berichte bei Google löschen zu lassen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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10179 Berlin

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