Die Wahl des CDU – Parteivorsitzenden – digitale Fallstricke ?

Ich habe mich in einer Stellungnahme zu der Wahl des CDU Parteivorsitzenden geäußert. Der zur Zeit von der CDU vorgesehene Wahlmodus beeinhaltet meines Erachtens eine Vielzahl von Fallstricken. Sieht man sich das Parteistatut der CDU an, so stellt man schnell fest, dass dies die Präsenzveranstaltung vor Augen hat. Eine rechtssichere, digitale Wahl wird weder erwähnt noch umschrieben. So stellt sich das Verfahren der CDU als ein Handeln auf dünnem Eis heraus.




Der Bericht der Funkemedien-Gruppe - die digitale Wahl eines CDU - Parteivorsitzenden

Die Funkemedien-Gruppe hat mich um eine kurze Stellungnahme zu der digitalen Wahl des CDU-Parteivorsitzenden gebeten. Dabei handelt es sich um verschiedene Fargen des IT-Rechtes.

das CDU – Parteistatut

Schaut man sich das Parteistatut der CDU an, so sieht man, dass sich die Partei mit der Wahl eines Parteivorsitzenden auf digitalem Weg einiges vorgenommen hat. Das CDU – Parteistatut hat das Bild einer Präsenzveranstaltung vor Augen. Auch die in § 42 Parteistatut geregelte Abstimmung soll offenkundig auf Präsenzveranstaltungen Anwendung finden.

die Regelungen zu Abstimmungen

Zur Zeit jedenfalls sieht das Parteistatut digitale Abstimmungen nicht vor. Auch verschiedene Regelungen zu den auf Präsenzveranstaltungen zugeschnittenen Abstimmungen bestätigen den Eindruck, den man hat, wenn man das Parteistatut insgesamt ansieht.

Die CDU ist immer noch von der Idee einer Präsenzveranstaltung geprägt. Ein digitales Pateileben ist in dem Parteistatut nicht vorgesehen.


verschiedene Fallstricke - digitaler Parteitag / Datenschutzordnung / verbindliche Abstimmungen

Auch das Parteistatut der CDU braucht dringend eine Erneuerung, um in Zukunft digitale Parteiarbeit möglich zu machen.

Weder das Parteistatut als solches noch die Regelungen zu einem digitalen Ablauf des Parteitages oder digitale Abstimmungen finden sich dort.

die Datenschutzordnung

Dürfen denn Daten für digitale Abstimmungen überhaupt genutzt und gespeichert oder verabeitet werden ? Zur Zeit sieht auch die Datenschutzordnung der Partei keinerlei Nutzung für eine digitale Abstimmung vor. Lediglich die Speicherung, Nutzung und Verabeitung für den üblichen Parteibetrieb ist geregelt.

digitaler Parteitag

Einen digitalen Parteitag regelt das CDU – Parteistatut nicht. Weder der Ablauf noch die notwendigen technischen Sicherungsmaßnahmen finden sich in dem Text.

digitale rechtsverbindliche Abstimmungen ?

Aber auch die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen digitalen Abstimmung muss in dem Text definiert und geregelt werden.

Ohne entsprechende Regelungen, welche nicht nur das Parteigesetz, sondern auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordern, dürften digitale Abstimmungen unter Umständen keine rechtliche Wirkung entfalten.


kritische Anmerkung

Wie auch in vielen anderen Feldern führt die Pandemie für die Parteien dazu, dass das Thema Digitalisierung endlich auch parteiintern seine notwendige Wertschätzung erfährt.

Wie viele andere Unternehmen, Behörden und Organisationen bedarf es daher auch bei der CDU einer umfassenden Reform des Organisationsstatuts und damit des Parteistatuts, welches digitale Parteitage und digital rechtsverbindliche Abstimmungen erst möglich macht.

 



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