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Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG und die mangelnde Vergütung für Architekt/Innen bei kommerziellen Nutzungen von Bildnissen von Bauwerken

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG und die mangelnde Vergütung für Architekt/Innen bei kommerziellen Nutzungen von Bildnissen von Bauwerken. Das Urheberrecht ordnet grundsätzlich die Nutzung und Verwertung von Bildern von Bauwerken den Architekten zu. Nur eine Architektin oder ein Architekt dürfen Bilder ihrer Bauwerke kommerziell nutzen. Zudem aber können Architektinnen und Architekten ein Entgelt für eine kommerzielle Nutzung oder Verwertung durch Dritte verlangen. Diese Grundsätze der europäischen InfoSoc-Richtlinie 2001/29 finden bis zum heutigen Tag in Deutschland keine Anwendung. Dabei gilt im französischen Droit d`auteur entsprechend den zwingenden europäischen Vorgaben genau das Gegenteil. Die Gesetzeslage und die Rechtsprechung in Deutschland bedürfen dringend einer richtlinienkonformen Änderung.

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der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".

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KI und das Urheberrecht – welche Werke darf ich nutzen ? Steht meinen durch KI generierten Werken der Schutz des Urheberrechtes zu?

KI und das Urheberrecht - welche Werke darf ich nutzen ? Steht meinen durch KI generierten Werken der Schutz des Urheberrechtes zu ? Welche Bedeutung hat die Regelung des § 44 b UrhG ? Wir stehen erst am Anfang der Diskussionen um KI und das Urheberrecht. Wie schützen wir Kreative besser durch das Urheberrecht? Wodurch kann man die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sicherstellen? Womit kann man verhindern, dass ähnliche Werke die Verwertung der Kretaiven unterlaufen ?

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Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Schriftliche Verträge zum Informantenschutz, Landgericht Berlin ? Ernsthaft ?

Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung gleichermaßen sehr kritisch mit einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin umgehen, stellen sich Fragen. Das Landgericht Berlin hatte als I. Instanz (LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023 Az: 67 O 36/23) entschieden, dem Informanten einer Zeitung angeblich mangels einer Vereinbarung Schutz vor einer Veröffentlichung zu gewähren. Dies stellt jedoch die Arbeit investigativ tätiger Medien massiv in Frage.

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Digitale Zensur durch Facebook – ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit – die Kunst des Tanzes

Digitale Zensur durch Facebook - ein Sieg der Meinungs- und Kunstfreiheit ! Ich habe vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen Facebook erstritten, welches eine grundlegende Entscheidung für die Kunstfreiheit beinhaltet. Das Landgericht verpflichtet Facebook, einen Beitrag über eine Tanz-Dokumentation wiederherzustellen und Sanktionen zu beseitigen. Gerade auch Sanktionen können nach Ansicht des Landgerichtes einen die Meinungsfreiheit einschränkenden Charakter haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Werbeblocker III – Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht

Werbeblocker III - Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht - Viele Medienunternehmen streiten sich seit vielen Jahren mit dem Kölner Unternehmen "EYEO". Darf dieses kleine Unternehmen Software anbieten, welche Werbung blockiert und gleichzeitig das sogenannnte "Whitelisting" ermöglichen ? Durch dieses "Whitelisting" können sich große Medienunternehmen die Möglichkeit kaufen, durch einen solchen Werblocker nicht eingeschränkt zu werden. Wütend haben Verlagsunternehmen dies als "digitale Wegelagerung" abgelehnt. Der für das Wettbwerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) zuständige I. Zivilsenat sah dieses Geschäftsmodell als unproblematisch an. Es sei nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes, neue Geschäftsentwicklungen zu verhindern. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 hat der Kartellrechtssenat des Bundesgerichtshofes ein Urteil des Oberlandesgericht München aufgehoben. Es muss sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung des Softwareunternehmens beschäftigen.

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zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede !

zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede ! Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt. in beiden Fällen waren den Mordanschlägen massive Bedrohungen in den Sozialen Netzwerken vorausgegangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 15. September 2020 (29 U 6/20) die Sperrung eines Accounts als verhältnismäßig und damit zulässig erachtet. Denn dadurch sollte die Verbreitung von Hassrede unterbunden wird.

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Erben eines Facebook-Accounts

Erben eines Facebook-Accounts ! Ein ebenso trauriges wie aber auch notwendiges Thema ist das Erben eines Facebook-Accounts. In diesem Fall hat die vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung auch eine tragische Komponente. Die Eltern einer unter ungeklärten Umständen getöteten Jugendlichen wollten Zugang zu dem Facebook-Account erhalten. Facebook versagte dies und unterlag vor dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17). Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Facebook den Erben nur einen USB-Stick zusendet, auf welchem sich 14.000 Seiten Inhalt befinden. Den Eltern müsse wie der Erblasserin uneingeschränkter Zugang gewährt werden.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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