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Grundgedanken für Existenzgründer/Innen – Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Marken, Slogans

Unternehmensgründungen sind komplex. Gerade aber der Unternehmensname, Produktbezeichnungen und Marken sollten in der Gründungstimeline eine Priorisierung beanspruchen. Rechtliche Fragen zur Möglichkeit der Markeneintragung wie auch der Vermeidung der Verletzung von Rechten Dritter sollten vor der Unternehmensgründung gelöst worden sein. Sorgfältige Beachtung erfordern aber auch Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.

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Existenz gründen – Gesellschaft, Marke, AGB, eCommerce

Existenz gründen - Gesellschaft, Marke, AGB, eCommerce - Rechtssicherheit durch eine umfassende qualifizierte Beratung ! Eine Existenzgründung sollte durch eine strukturrierte Beratung begleitet werden. Man hat bei der Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz verschiedene Schritte zu beachten. Mit welcher juristischen Form will ich auftreten? Welches Kennzeichen, welche Marke will ich nutzen? Welche AGB brauche ich - was sollte darin stehen? Und was folgt daraus für die Gestaltung meiner Webseite ? Wie kann ich erfolgreich Abmahnungen vermeiden, weil ich bestimmte Gesetze nicht beachtet habe?

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die 10. GWB – Novelle verabschiedet – Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam?

die 10. GWB - Novelle verabschiedet - Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam ? Endlich ist die 10. GWB - Novelle am 14.01.2021 vom Bundestag verabschiedet geworden, jetzt ist noch der Bundesrat zuständig. Wie wird nun die Auseinandersetzung um den Zugang zu und den Umgang mit den großen Plattformen geführt werden. Und was bedeutet dies nun für KMU´s ?

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der Anspruch auf Netzneutralität für alle

der Anspruch auf Netzneutralität für alle ! Was bedeutet eigentlich "Netzneutralität" im Sinne des europäischen Rechtes ? Und wann sind vertragliche Regelungen als Netzwerkmanagement gerechtfertigt ? Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. September 2020 (RS C - 807/18 und 39/19) entschieden, vertragliche Regelungen als rechtswidrig zu verwerfen. Der Grund hierfür in zwei Rechtssachen war, dass die maßgeblichen Regelungen von Telekommunkationsunternehmen nach kommerziellen Kriterien unterschieden. Dies aber ist nach dem europäischen Recht unzulässig.

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„Ritter Sport“ – eine Verpackung ohne ästhetischen Wert

"Ritter Sport" - eine Verpackung ohne ästhetischen Wert ? Viele Liebhaber von Schokolade haben auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes geschaut, welches den Wert der Verpackung für das Marketing unterstreicht. Gerade auch Geschäftsführerinnen von kleinen Unternehmen oder Existenzgründer verkennen die Bedeutung des Markenrechtes. Befindet man sich in dem Stress der Unternehmensgründung, so will man sich mit der Produktidee oder der Innovation beschäftigen. Fragen der Unternehmensbezeichnung oder gar einer eingetragenen Marke gelten als zweitrangig. Da im Fall der Verpackung der "Ritter-Schokolade" der Rechtsstreit über 10 Jahre gedauert hat, so sollte man der Marke oder Unternehmensbezeichnung größere Beachtung schenken.

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Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ! Dieses Urteil des EuGH schützt Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen, wenn eine Bank nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit zum Widerruf belehrt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 04.06.2020, C 301/18). Zahlen die Darlehensnehmer das Darlehen und die Zinsen als Nutzungsersatz zurück, so ist die Bank ihrerseits verpflichtet, die Tilgung und die Zinsen an die Darlehensgeber zu erstatten. Jedoch haben die Darlehensnehmer keinen Anspruch auf Nutzungsersatz für die von ihnen gezahlten Zinsen.

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Keine Cookies gegen Freiheit

Keine Cookies gegen Freiheit ! Der Bundesgerichtshof schützt mit seiner "Cookie II" Entscheidung vom 28.05.2020 (I ZR 7/16) die Verbraucher*Innen vor unerbetenen Werbeanrufen und auch dem digitalen "tracking". Grundlage für diesen Schutz ist das im Wettbewerbsrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht einer Person. Sowohl das europäische als auch das deutsche Wettbewerbsrecht unterstützen diese Postion.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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