Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ?
Schadensersatz wegen geschlechtsdiskriminierender Anrede ? Können Menschen, die sich durch die binäre Geschlechtsidentität nicht angesprochen fühlen, Schadensersatz geltend machen ? Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch im Massengeschäft die Ansprache der Geschlechtsidentität entsprechen muss. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes gemäß dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor. Ein Schadensersatzanspruch folgt daraus aber nicht.
vollständigen Artikel lesen >