Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Software wird häufig unter bestimmten Lizenzbestimmungen bereitgestellt. Es stellt sich die Frage, inwiefern denn diese Lizenzbestimmungen wirksam sind oder aber eine unzulässige Einschränkung der Nutzungsbefugnisse darstellen.

Viele Unternehmen regeln in ihren Verkaufs- und Lizenzverträgen Audit-Rechte, die oft schon wegen ihrer ungeprüften Übernahme aus dem ausländischen - zumeist anglo-amerikanischen - Recht in das deutsche Recht unwirksam sind. Daher sollten sie vor der Anwendung dringend geprüft werden, bevor daraus Rechte bzw. Verpflichtungen hergeleitet werden könnten.

Diese Prüfung ist aber auch deshalb ratsam, weil die Konsequenzen für die Verletzung rechtmäßiger Klauseln nicht nur im zivilrechtlichen Bereich dramatisch sein können, sondern auch strafrechtlicher Art sein können.

Ich helfe Ihnen mit dem Software-Audit für Ihre Anwendungen Klarheit zu schaffen.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Software-Audit

Eine Übersicht zum Thema Software-Audit finden Sie im Beitrag Das ist Software-Audit.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Software-Audit.

Whistleblower Protection Act – to protect whistleblowers and increase quality in the company

verfasst am: 26. März 2024
Since December 17, 2023, authorities, cities, municipalities and companies with more than 50 employees have been obliged to introduce internal or external reporting points in accordance with the Whistleblower Protection Act. This law serves to protect whistleblowers who have become aware of violations of the law. You can report or disclose these violations to designated reporting agencies. The law serves to detect white-collar crime and general criminality in companies.
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Schutz vor zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung – ein gemäß DIN 77006 zertifiziertes oder audifiziertes und kontrolliertes IT/IP-Managementsystem

verfasst am: 3. August 2023
Schutz vor zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung - ein gemäß DIN 77006 audifiziertes oder zertifiziertes und kontrolliertes IT/IP-Managementsystem ! Geschäftsführung oder Vorstand eines Unternehmens müssen Rechts- oder Lizenzverletzungen durch spezielle Compliance Systeme vermeiden. Aber auch Compliance-Beauftragte können aufgrund ihrer Garantenstellung im Falle des Unterlassens der Einführung und Nutzung eines zertifizierten Compliance-Sysstems gemäß dem § 13 StGB verurteilt werden.
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Qimip – ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management

verfasst am: 21. April 2023
Qimip - ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management. Ich möchte Sie mit meinen Erfahrungen aus vielen Beratungen in dem Bereich des Software-Audit und des Management des Intellectual Property unterstützen. Auch die vielfältigen Erfahrungen aus meinen Tätigkeiten für internationale Kanzleien im Bereich Compliance in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland können Ihnen helfen. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich zudem über das notwendige rechtliche Fachwissen in diesen Bereichen.
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Softwarevertrag als Mietvertrag – wesentliche Aufklärungspflichten des Vermieters

verfasst am: 21. Oktober 2022
Ist ein Softwarevertrag ein Mietvertrag? Oder handelt es sich um einen Kaufvertrag? Und was sind die wesentlichen Aufklärungspflichten des Vermieters? Das Oberlandesgericht München (20 U 3236/22 e, Beschluss vom 08.08.2022) hat im August 2022 entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Überlassung einer Software einen Mietvertrag darstellt. Der Anbieter einer Buchungssoftware (für Hotels) muss von sich aus klären, welcher Art der Betrieb seines Kunden ist und welche Anforderungen die zu verwendende Buchungssoftware im Betrieb des Kunden erfüllen soll. Dabei ist es unerheblich, ob ein Pflichtenheft hätte erstellt werden müssen. Der Softwareanbieter muss auch ohne ein solches Pflichtenheft als alleine Fachkundiger die notwendige Aufklärung vor Vertragsschluss durchführen.
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Qualitätsinitiative für das Management von Intellectual Property

Die Qualitätsinitiative für das Management von IP (QIMIP) hilft Unternehmen und Dienstleistern bei der Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines qualitätsorientierten IP-Managements auf Basis der DIN 77006

Als QIMIP-Partner haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandant*innen bei der Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen.

Mehr Informationen zum Partnernetzwerk für IP-Management finden Sie auf qimip.de.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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