Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Krisenkommunikation bedeutet, dass Unternehmen oder Personen, die in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung (Rundfunksendung, Hörfunk, Social Media oder Presse) geraten sind, einer rechtlichen Unterstützung bedürfen.

Dabei umfasst die Tätigkeit des Anwaltes hier nicht nur rechtliche Prüfung und die entsprechende Beratung, sondern auch den professionellen Umgang mit den Informationen.

Während Privatpersonen dann, wenn sie sich nicht selbst in den Fokus der Berichterstattung begeben haben, einen weitreichenden Schutz genießen können, verhält es sich anders bei Personen des öffentlichen Lebens, z.B. Politiker*innen oder Künstler*innen.

In jedem Fall sollte sich jemand, der durch die öffentliche Berichterstattung, oder von Angriffen in Sozialen Medien betroffen ist, vor eigenen Reaktionen beraten lassen, um die Situation nicht zu verschlimmern.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Krisenkommunikation bedeutet, dass Unternehmen oder Personen, die in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung (Rundfunksendung, Hörfunk, Social Media oder Presse) geraten sind, einer rechtlichen Unterstützung bedürfen.

Dabei umfasst die Tätigkeit des Anwaltes hier nicht nur rechtliche Prüfung und die entsprechende Beratung, sondern auch den professionellen Umgang mit den Informationen.

Während Privatpersonen dann, wenn sie sich nicht selbst in den Fokus der Berichterstattung begeben haben, einen weitreichenden Schutz genießen können, verhält es sich anders bei Personen des öffentlichen Lebens, z.B. Politiker*innen oder Künstler*innen.

In jedem Fall sollte sich jemand, der durch die öffentliche Berichterstattung, oder von Angriffen in Sozialen Medien betroffen ist, vor eigenen Reaktionen beraten lassen, um die Situation nicht zu verschlimmern.

Viele Grüße
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt

Krisenkommunikation

Eine Übersicht zum Thema Kommunikation in der Krise finden Sie im Beitrag Das ist Krisenkommunikation.
Weitere Themen finden Sie in der Kategorie Krisenkommunikation.

zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede !

verfasst am: 19. Oktober 2020
zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede ! Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt. in beiden Fällen waren den Mordanschlägen massive Bedrohungen in den Sozialen Netzwerken vorausgegangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 15. September 2020 (29 U 6/20) die Sperrung eines Accounts als verhältnismäßig und damit zulässig erachtet. Denn dadurch sollte die Verbreitung von Hassrede unterbunden wird.
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das „Recht auf Vergessen“ im Internet

verfasst am: 27. Juli 2020
das "Recht auf Vergessen" im Internet ? Kann man gegenüber einer internationalen Suchmaschine geltend machen, dass auch 9 Jahre nach einem zutreffenden Bericht über ein finanzielles Defizit eines Regionalverbandes entsprechende Nachrichten gelöscht werden ? Der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation hat dies versucht. Als Organisation einen Fehlbetrag von 1 Million € zu verzeichnen hatte, meldete er sich krank. Nunmehr versucht er aufgrund des Auslistungsrechtes gemäß Art. 17 DSGVO, entsprechende Berichte bei Google löschen zu lassen.
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Manipulationen bei Bewertungen auf jameda ?

verfasst am: 1. Juli 2020
Manipulationen bei Bewertungen auf jameda ? Das Landgericht Kassel und das Landgericht Frankfurt haben zwei gegenteilige Entscheidungen im Juni 2020 zu der Frage gefällt, ob Betroffene gegen Warnhinweise von jameda auf Auffälligkeiten bei Bewertungen vorgehen können. Das Bewertungsportal für Ärzte hatte Warnhinweise gepostet, dass es seiner Ansicht nach Auffälligkeiten bei Bewertungen bestimmter Ärzte gäbe. Das Landgericht Kassel ging davon aus, dass diese Hinweise untersagt werden können. Das Landgericht Frankfurt hingegen sah in seinem Fall keinen Anspruch für eine Untersagung dieser Hinweise.
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Bilder und Namen auf Blogs und die Meinungsfreiheit

verfasst am: 21. Juni 2020
Bilder und Namen auf Blogs und die Meinungsfreiheit! Blogs erfreuen sich in unterschiedlichen Branchen und für sehr unterschiedliche Themen sehr großer Beliebtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 20.05.2020 (BVerfG, Beschl. v. 20.05.2020, 1 BvR 2397/19) entschieden, unter welchen Vorausetzungen bestimmte Äußerungen strafbar sein können. In diesen Fällen führt auch die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 I, 2 I GG und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 I GG nicht dazu, eine Verurteilung aufzuheben. Notwendig ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, bei welcher Äußerung, Situation und Anlaß, Intention und Wirkung untersucht werden.
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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