Allgemeines Persönlichkeitsrecht

das „Recht auf Vergessen“ im Internet

das "Recht auf Vergessen" im Internet ? Kann man gegenüber einer internationalen Suchmaschine geltend machen, dass auch 9 Jahre nach einem zutreffenden Bericht über ein finanzielles Defizit eines Regionalverbandes entsprechende Nachrichten gelöscht werden ? Der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation hat dies versucht. Als Organisation einen Fehlbetrag von 1 Million € zu verzeichnen hatte, meldete er sich krank. Nunmehr versucht er aufgrund des Auslistungsrechtes gemäß Art. 17 DSGVO, entsprechende Berichte bei Google löschen zu lassen.

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Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder

Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder ! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Verpixelung von Bildern das veröffentliche Medium verantwortlich ist. Zwar obliege es den Fotografen/Innen entsprechende Hinweise zu geben, wenn bei der Aufname bestimmte Vorgaben durch die Abgebildeten gemacht wurden oder besondere Umstände den Aufnahmen zurgrunde lagen. Jedoch dürften Fotografen/Innen entsprechende Bilder einer zufällig vor einem Krankenhaus abgebildeten Person unverpixelt einliefern. Die Frage, ob diese dann Bilder zu verpixeln seien, hat das Medium in eigener presserechtlicher Verantwortung zu treffen.

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Manipulationen bei Bewertungen auf jameda ?

Manipulationen bei Bewertungen auf jameda ? Das Landgericht Kassel und das Landgericht Frankfurt haben zwei gegenteilige Entscheidungen im Juni 2020 zu der Frage gefällt, ob Betroffene gegen Warnhinweise von jameda auf Auffälligkeiten bei Bewertungen vorgehen können. Das Bewertungsportal für Ärzte hatte Warnhinweise gepostet, dass es seiner Ansicht nach Auffälligkeiten bei Bewertungen bestimmter Ärzte gäbe. Das Landgericht Kassel ging davon aus, dass diese Hinweise untersagt werden können. Das Landgericht Frankfurt hingegen sah in seinem Fall keinen Anspruch für eine Untersagung dieser Hinweise.

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Volksverhetzung gegen Polizisten durch Meinungskolumne der TAZ ?

Volksverhetzung gegen Polizisten durch eine Meinungskolumne der TAZ ? In einer Meinungskolumne der TAZ hat sich eine Journalistin mit einer Vielzahl von besonders provozierenden Begriffen mit der Polizei auseinandergesetzt. Dies hat heftigste Reaktionen hervorgerufen. Mitglieder aus Landsverbänden der Gewerkschaft der Polizei haben Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Aber kann eine Kolumne in einer Zeitung eine Volksverhetzung sein ? Erinnert man das "Soldaten sind Mörder" - Urteile des Bundesverfassungsgericht, so stellt sich die Frage ob eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht einen Verstoß gegen Art. 5 I GG beinhalten würde.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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