Im Augenblick diskutieren wir in Deutschland intensiv die Frage, inwiefern denn die KI urheberrechtlich geschützte Werke erschaffen könne.

Die Schutzvoraussetzungen für den Schutz als "eigene persönliche Schöpfung" im Sinne des § 2 II UrhG
Schützt das Urheberrecht durch KI geschaffene Werke? Wäre dies der Fall, so wären diese Werke in der Tat gemäß § 2 I Nr. 4, II UrhG als Werke der bildenden Kunst für 70 Jahre geschützt. Nur die Kreativen wären daher berechtigt, die entsprechenden Werke selbst zu nutzen oder zu verwerten.
Der Schutz gemäß § 2 II UrhG – die persönliche geistige Schöpfung
Der Schutz von Computersoftwareprogrammen
Das Urteil des US District Court for Columbia in den USA aufgrund Entscheidung des US-Copyright Behörde in Sachen „Stephen Thaler vs USCO“ – kein Urheberrechtsschutz Schutz für rein durch KI geschaffene Werke
Die Entscheidung des USCO
Das Copyright Office hat durch KI geschaffene Werke noch unter bestimmten Umständen als schutzfähig erachtet, wenn das Werk “selected or arranged” (it in a) “sufficiently creative way that the resulting work constitutes an original work of authorship” sei.
Der US District Court for Columbia
Auch der „US District Court for Columbia (Urteil vom 18.08.2023,civil action 22- 1564 BAH“ führte aus „In the absence of any human involvement in the creation of the work, the clear and straightforward answer is the one given by the Register: No„. Unter Bezug auf den Oscar Wilde betreffenden Fall „Burrow Giles Lithographic v Sarrony“ aus dem Jahr 1884 forderte die Richterin Howell „Human involvement in, and ultimate creative control over, the work at issue was key to the conclusion that the new type of work fell within the bounds of copyright„. Richterin Howell führt aus „The act of human creation — and how to best encourage human individuals to engage in that creation, and thereby promote science and the useful arts — was thus central to American copyright from its very inception.“ Sie setzt fort: “protects only works of human creation” und ist “designed to adapt with the times.” „There’s been a consistent understanding that human creativity is “at the core of copyrightability, even as that human creativity is channeled through new tools or into new media,” sowie „Copyright law wasn’t designed to reach nonhuman actors„. Aus diesem Grunde wurde der reinen KI Anwendung der Schutz versagt.
Bedeutung amerikanischer Entscheidungen für Deutschland
Auch wenn aufgrund des im Urheberrecht geltenden Territorialitätsprinzipes eine Übertragung in das europäische oder deutsche Recht ausscheidet, so werden auch deutsche Gerichte einen Blick auf amerikanische Entscheidungen werfen. Dies erscheint schon aufgrund der Mitgliedschaft im RBÜ und Welturheberrechtsvertrag geboten. Beide völkerrechtlichen Verträge werden immer wieder in europäischen Richtlinien zitiert.
Die Arbeitsweise der KI - eine Darstellung des aktuellen Standes
Der Schutz für ein konkretes Werk
Die Arbeitsweise der „Generativen antagonistischen Netzwerke“ (GANs)
Die Beweislast im Urheberrecht für die eigene persönliche Schöpfung
Die Bedeutung des Kennzeichens des § 10 UrhG für die Inanspruchnahme des Schutzes
Zwar kann jede Person mittels § 10 UrhG das Urheberrecht „deklaratorisch“ für sich in Anspruch nehmen, indem man das (c) Zeichen an ein Werk anfügt. Nur entlastet dies nicht von der Beweislast in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn diese Kennzeichnung stellt im Sinne des Rechtes nur die „Behauptung“ eines Rechtes dar. Sie hat keine „begründende“, als „konstitutorische“ Wirkung.
Die Entscheidung über den Schutz im Gerichtsverfahren
Erst im Gerichtsverfahren beurteilten die Richterinnen und Richter, ob ein Werk gemäß dem Urheberrecht geschützt wird.
Vorkehrungen für die beweis- und gerichtsfeste Inanspruchnahme des Schutzes
Die Bedeutung von Kopien im Schaffungsprozess, Versuchen, Entwürfen und Zwischenstadien und der zeitliche Nachweis des finalen Werkes
Fazit - Panta rhei im Urheberrecht
Man wird abzuwarten haben, in welche Richtung sich die Rechtsprechung entwickelt und welche neuen nationalen und europäischen gesetzlichen Regelungen verabschiedet werden.
Insofern sind diese Anmerkungen nur ein Zwischenschritt in einer sich rasant entwickelnden Situation.
Die zitierten Entscheidungen aus den USA zeigen eine Rechtsentwicklung, die welche dem europäischen und deutschen Urheberrecht nicht unähnlich ist.