Correctiv / Facebook gegenTichy
Correctiv / Facebook gegen Tichy ! Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Eilentscheidung auf der Grundlage des Wettbewerbsrechtes Facebook untersagt, gegen den Publizisten Roland Tichy vorzugehen. Die Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, Az. 6 U 36/20). Das von Facebook engagierte Unternehmen Correctiv hat einen Beitrag von Tichy mit einem Hinweis "Nein, es sind nicht 500 Wissenschaftler. Behauptung teils falsch" gekennzeichnet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes sei dieser Hinweis für den durchschnittlichen Facebook-Besucher missverständlich. Das Wettbewerbsrecht untersage daher einen solchen Hinweis.
vollständigen Artikel lesen >