Presserecht, Äußerungsrecht, Medienrecht

Eine Beschreibung und Übersicht finden Sie im Beitrag Presserecht, Äußerungsrecht und Medienrecht.

Werbeblocker III – Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht

Werbeblocker III - Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht - Viele Medienunternehmen streiten sich seit vielen Jahren mit dem Kölner Unternehmen "EYEO". Darf dieses kleine Unternehmen Software anbieten, welche Werbung blockiert und gleichzeitig das sogenannnte "Whitelisting" ermöglichen ? Durch dieses "Whitelisting" können sich große Medienunternehmen die Möglichkeit kaufen, durch einen solchen Werblocker nicht eingeschränkt zu werden. Wütend haben Verlagsunternehmen dies als "digitale Wegelagerung" abgelehnt. Der für das Wettbwerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) zuständige I. Zivilsenat sah dieses Geschäftsmodell als unproblematisch an. Es sei nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes, neue Geschäftsentwicklungen zu verhindern. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 hat der Kartellrechtssenat des Bundesgerichtshofes ein Urteil des Oberlandesgericht München aufgehoben. Es muss sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung des Softwareunternehmens beschäftigen.

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Zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede!

Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt.

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Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz

Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz - das "abgestufte Schutzkonzept" des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung von Bildern steht im Mittelpunkt zwei Entscheidung. Gegenstand des Rechtsstreites war das Scheidungsverfahren einer bekannten Comedian und Schauspielerin, welches 2018 erfolgte. Während die Wortberichterstattung als Teil der sogenannten "Sozialsphäre" grundsätzlich zulässig war, untersagte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung von Bildern. Besondere Beachtung verdient diese Entscheidung auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof die Bedeutung der DSGVO für das Recht am eigenen Bild geklärt hat.

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Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage – das Recht auf ein faires Verfahren

Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage - das Recht auf ein faires Verfahren ! Im Strafprozess wie auch bei den Zivilgerichten gilt, dass den Beschuldigten und später den Angeklagten ein Recht auf ein faires Verfahren zusteht. Gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und sowie Art. 1 des Grundgesetzes soll jede Person gemäß Art. 20 III GG ein faires, rechtsstaatliches Verfahren erwarten dürfen. Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) als auch das Landgericht Köln haben der Pressearbeit der Behörden bzw. des Axel-Springer-Verlages Grenzen aus Gründen des Persönlichkeitsrechtsschutzes gesetzt.

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Schutz gegen Einstweilige Verfügungen – das Recht auf Gehör

Schutz gegen Einstweilige Verfügungen - das Recht auf Gehör. Niemand möchte sich durch eine Einstweilige Verfügung überraschen lassen, wenn man von einem Verfügungsverfahren keine Kenntnis hatte. Kann man sich gegen eine Einstweilige Verfügung wehren, zu der man als Unternehmen nicht gehört wurde ? Das Bundesverfassungsgericht betont in einem Beschluss, dass das Recht auf rechtliches Gehör in jedem Fall zu achten ist. Hat man auf eine Abmahnung geantwortet, so darf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung nur erlassen werden, wenn der Gegenstand der Abmahnung und die Einstweilige Verfügung identisch sind.

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die Verdachtsberichterstattung im Online-Archiv

die Verdachtsberichterstattung im Online-Archiv - darf man im Internet in Online-Archiven Berichte auf ungrenzte Zeit wiederfinden, die sich nur auf den Verdacht eines Vorwurfes einer Straftat stützen ? Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verweildauer zwischen solchen Berichten, die sich als wahr erwiesen haben und solchen, die sich nicht bewahrheitet haben ? Und woran orientiert sich die Entscheidung, Berichte auf unbegrenzte Zeit im Internet verfügbar zu halten ? Das Bundesverfassungsgericht hält nur in Ausnahmefällen eine Löschung von zum Entstehungszeitpunkt zulässigen Berichten für notwendig. Dies gälte im Ausnahmefall dann, wenn diese Berichte eine derart "belastende Dimension" einnähmen, dass Löschungsanansprüche gerechtfertigt seien.

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das „Recht auf Vergessen“ im Internet

das "Recht auf Vergessen" im Internet ? Kann man gegenüber einer internationalen Suchmaschine geltend machen, dass auch 9 Jahre nach einem zutreffenden Bericht über ein finanzielles Defizit eines Regionalverbandes entsprechende Nachrichten gelöscht werden ? Der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation hat dies versucht. Als Organisation einen Fehlbetrag von 1 Million € zu verzeichnen hatte, meldete er sich krank. Nunmehr versucht er aufgrund des Auslistungsrechtes gemäß Art. 17 DSGVO, entsprechende Berichte bei Google löschen zu lassen.

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Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder

Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Verpixelung von Bildern das veröffentliche Medium verantwortlich ist. Zwar obliege es den Fotografen/Innen entsprechende Hinweise zu geben, wenn bei der Aufname bestimmte Vorgaben durch die Abgebildeten gemacht wurden oder besondere Umstände den Aufnahmen zurgrunde lagen.

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Grenzenlose Influencer – keine Hinweise auf Werbung ?

Grenzenlose Influencer - keine Hinweise auf Werbung ? Das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamburg haben in zwei Urteilen zur Trennung von Werbung und übrigen Inhalten durch das Setzen von Tags und Links von Influencer/Innen Stellung genommen. In beiden Urteilen haben die Instanzgerichte entschieden, dass es nicht notwendig sei, auf diese besondere Form der Produktdarstellungen oder Herstellerangaben als Werbung hinzuweisen. In beiden Fällen waren die Gerichte der Ansicht, dass es ausreiche, dass die Nutzer/Innen wüßten, dass diese Influencer/Innen aus werblichen Interessen handeln. Insbesondere bei nicht bezahlten Produktdarstellungen und Herstellerangaben seien Hinweise auf Werbung entbehrlich.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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