Keine Vergütung für Kreative aus Nutzung und Verwertung ihrer Werke aus Panoramafreiheit gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
Die zulässige Verwertung und Nutzung ohne angemessene Vergütung gemäß der durch § 59 UrhG geschützten Panorama-Freiheit - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Panorama-Freiheit hält den Kreativen ihre angemessene Vergütung für die Nutzung und Verwertung ihrer Werke vor.
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