Urteile

Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung

Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.

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Informationspflichten von Influencer/Innen – Meinungsfreiheit

Informationspflichten von Influencer/Innen - Meinungsfreiheit ? Der Streit um die richtige Kennzeichnung der Auftritte und Präsentationen von Influencer und Influencerinnen beschäftigt viele Gerichte. Aber wie steht es, wenn Influencer glauben, sie würden nicht kommerziell handeln. Kann man Bilder auf Instagramm aus dem Alltag posten, ohne dass auf Werbung hingewiesen wird ? Wie ist es, wenn man sich auch zu allgemeinen politischen Themen äußert ? Ändert sich etwas, wenn durch Anklicken auf den verbreiteten Bildern Links zu Unternehmen sichtbar sind? Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2021 (6 U 103/20) verschiedene Kennzeichnungspflicht bejaht.

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Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte?

Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann.

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das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Zulässige Sperrung auf sozialen Netzwerken wegen Hassrede!

Viele Nutzerinnen und Nutzer sehen sich in Kommentarspalten auf Sozialen Netzwerken einem ungeheuren Hass ausgesetzt. Beleidigungen, Beschimpfungen und Gewaltphantasien verbunden mit der Androhung sexueller Handlungen sehen sich viele Frauen und Männer ausgesetzt. Wie gefährlich diese Hassreden sind, haben die Attentate auf Walter Lübcke in Jahr 2019 und 2020 gegen den französischen Lehrer Samuel Paty im Oktober 2020 gezeigt.

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Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz

Persönlichkeitsrechte an Bildern und der Datenschutz - das "abgestufte Schutzkonzept" des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung von Bildern steht im Mittelpunkt zwei Entscheidung. Gegenstand des Rechtsstreites war das Scheidungsverfahren einer bekannten Comedian und Schauspielerin, welches 2018 erfolgte. Während die Wortberichterstattung als Teil der sogenannten "Sozialsphäre" grundsätzlich zulässig war, untersagte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung von Bildern. Besondere Beachtung verdient diese Entscheidung auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof die Bedeutung der DSGVO für das Recht am eigenen Bild geklärt hat.

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der Anspruch auf Netzneutralität für alle

der Anspruch auf Netzneutralität für alle ! Was bedeutet eigentlich "Netzneutralität" im Sinne des europäischen Rechtes ? Und wann sind vertragliche Regelungen als Netzwerkmanagement gerechtfertigt ? Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. September 2020 (RS C - 807/18 und 39/19) entschieden, vertragliche Regelungen als rechtswidrig zu verwerfen. Der Grund hierfür in zwei Rechtssachen war, dass die maßgeblichen Regelungen von Telekommunkationsunternehmen nach kommerziellen Kriterien unterschieden. Dies aber ist nach dem europäischen Recht unzulässig.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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