Gewerblicher Rechtsschutz

Eine Beschreibung und Übersicht finden Sie im Beitrag Gewerblicher Rechtsschutz.

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht regelt das Verfahren, durch das zivilrechtliche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen und entschieden werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts und bestimmt, wie Ansprüche zwischen privaten Parteien (z.B. Personen oder Unternehmen) geltend gemacht und durchgesetzt werden können.

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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst die Bereiche des Zivilrechtes, welche im BGB niedergelegt sind. Dies sind verschiedene allgemeine Grundsätze wie die Rechtsfähigkeit von Personen oder Unternehmen sowie die Regelungen zu grundsätzlichen Vertragstypen wie Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag.

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Kartellrecht

Das Kartellrecht regelt nicht nur Fragen der zulässigen Zusammenarbeit von Unternehmen, sondern auch - insbesondere im Falle von Lizenzverträgen - von Unternehmenskooperationen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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