Ich berate freie Designer*Innen, mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften im Bereich des deutschen, europäischen und internationalen Designrechts. Dies betrifft das Designgesetz, eingetragenes und durch Gebrauch geschütztes Design, d.h. wenn aus unterschiedlichen Gründen eine Eintragung versäumt wurde und Schutz entweder aus dem Urhebergesetz oder dem Gesetz des Unlauteren Wettbewerbes erlangt werden kann. Dazu vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten bei den entsprechenden Eintragungsprozeduren, Lizenzverhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten.
Designer*Innen sollten sich gründlich überlegen, ob und was und in welcher Weise sie Design eintragen lassen und welcher Rechtskreis den Schutz gewährleisten kann. Wichtig ist aber auch, wer denn zu dem Eintrag berechtigt ist und welches die Voraussetzungen für eine wirksame Eintragung sind.
Aber auch im Falle einer Abmahnung unterstütze ich Sie gerne. Denn wie immer im Falle einer Abmahnung stellt sich die Frage einer wirksamen Eintragung (auch im Falle der grundsätzlichen gesetzlichen Vermutung der Wirksamkeit der Eintragung), der zulässigen Nutzung des Designrechtes und der Grenzen des Designrechtes sowie der zulässigen Vorbenutzung.
Im Fall der Lizenzierung des Designrechtes sollten nicht nur das deutsche BGB und seine Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern auch die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechtes beachtet werden.