IT-Recht

Eine Beschreibung und Übersicht finden Sie im Beitrag IT-Recht.

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".

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Schutz vor zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung – ein gemäß DIN 77006 zertifiziertes oder audifiziertes und kontrolliertes IT/IP-Managementsystem

Schutz vor zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung - ein gemäß DIN 77006 audifiziertes oder zertifiziertes und kontrolliertes IT/IP-Managementsystem ! Geschäftsführung oder Vorstand eines Unternehmens müssen Rechts- oder Lizenzverletzungen durch spezielle Compliance Systeme vermeiden. Aber auch Compliance-Beauftragte können aufgrund ihrer Garantenstellung im Falle des Unterlassens der Einführung und Nutzung eines zertifizierten Compliance-Sysstems gemäß dem § 13 StGB verurteilt werden.

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Qimip – ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management

Qimip - ein Netzwerk für die Beratung für das IP-Management. Ich möchte Sie mit meinen Erfahrungen aus vielen Beratungen in dem Bereich des Software-Audit und des Management des Intellectual Property unterstützen. Auch die vielfältigen Erfahrungen aus meinen Tätigkeiten für internationale Kanzleien im Bereich Compliance in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland können Ihnen helfen. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich zudem über das notwendige rechtliche Fachwissen in diesen Bereichen.

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Existenzgründen als Chance – die rechtlichen Grundlagen

Existenzgründungen sind eine Chance, eigene Ideen und Konzepte umzusetzen! Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kann gerade auch in Zeiten einer Krise einen Beitrag dazu beisteuern, durch Innovationen Energieffizienz zu fördern oder die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Kluge Konzepte und Innovationen sind schützenswert und sie sollten von Anfang an auch an einen werthaltigen Schutz Ihrer Konzepte, Werke, Ihrer Software oder Ihrer Technik denken. Fragen Sie mich - persönlich oder online stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

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Werbeblocker III – Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht

Werbeblocker III - Wettbewerbsrecht vs Kartellrecht - Viele Medienunternehmen streiten sich seit vielen Jahren mit dem Kölner Unternehmen "EYEO". Darf dieses kleine Unternehmen Software anbieten, welche Werbung blockiert und gleichzeitig das sogenannnte "Whitelisting" ermöglichen ? Durch dieses "Whitelisting" können sich große Medienunternehmen die Möglichkeit kaufen, durch einen solchen Werblocker nicht eingeschränkt zu werden. Wütend haben Verlagsunternehmen dies als "digitale Wegelagerung" abgelehnt. Der für das Wettbwerbsrecht (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) zuständige I. Zivilsenat sah dieses Geschäftsmodell als unproblematisch an. Es sei nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes, neue Geschäftsentwicklungen zu verhindern. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 hat der Kartellrechtssenat des Bundesgerichtshofes ein Urteil des Oberlandesgericht München aufgehoben. Es muss sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung des Softwareunternehmens beschäftigen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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