Gibt es rechtssichere Verträge aus der Retorte?
Vertragsgenerator im Internet
Ist der legal-tech-Anbieter „smartlaw“ so gut, dass er „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität … individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ anbieten kann?
Das Urteil
Folgt man dem Urteil des Landgerichtes Köln (LG Köln, Urt. v. 08.10.2019, Az. 33 O 35/19), so ist smartlaw noch nicht einmal in der Lage, dem Wettbewerbsrecht gemäße Aussagen abmahnsicher zu formulieren.
So muss sich jede(r) entscheiden, ob man gerade einem solchen Anbieter vertrauen möchte, wenn man Vertragsformulare erwirbt, die schließlich für den Einzelfall genutzt werden sollen und doch bei einem solchen Anbieter für eine Vielzahl möglicher Fälle vorformuliert werden.
Schon das Beispiel eines Miet- oder Kaufvertrages verdeutlicht, dass ein Vertrag zwei unterschiedliche Interessenlagen offenkundig nicht „unter einen Hut zu bringen“ vermag. Aber auch Kaufverträge größerer oder kleinerer Unternehmen unterscheiden sich in allen wesentlichen Einzelheiten, kommt doch in ihnen unterschiedliche Verhandlungsmacht zum Ausdruck.
In jedem Fall hat das Landgericht Köln entschieden, dass der kostenpflichtige Vertragsgenerator des Legal-Tech-Anbieters smartlaw gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen habe.
Dabei dürfte es schon juristischen Laien verständlich sein, dass Beratung nur dann „de legis artis“ erfolgen kann, wenn sie auf einen Fall bezogen erteilt wird.
Nach Ansicht des Landgerichtes Köln läge aber auch eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn das Angebot mit solchen Aussagen wie „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“ und „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ beworben wird.
Die am 08.10.2019 gefällte Entscheidung ist zur Zeit (14.10.2019) noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob „smartlaw“ Berufung gegen diese Entscheidung einlegt.
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