Öffentliche Auftragsvergabe / Vergaberecht

Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst wirtschaftliche Leistungen, die gegenüber der öffentlichen Hand erbracht werden und ab einer bestimmten Größenordnung einer öffentlichen Auftragsvergabe bedürfen. Die Auftragsvergabe wird im Vergaberecht geregelt.


Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffentliche Auftragsvergabe ist der Prozess, durch den staatliche Institutionen und Behörden Verträge für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen an private Unternehmen vergeben. Der Zweck dieses Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass öffentliche Mittel effizient verwendet werden und die bestmöglichen Angebote hinsichtlich Preis und Qualität ausgewählt werden. Dieser Prozess muss transparent und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden, um Fairness und Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten. Dabei müssen rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Vergaberecht, eingehalten werden, das Kriterien für die Ausschreibung, Angebotsbewertung und -auswahl festlegt. Die öffentliche Auftragsvergabe ist entscheidend, um Korruption zu vermeiden und Chancengleichheit im Wettbewerb zu fördern.

Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst also wirtschaftliche Leistungen, die gegenüber der öffentlichen Hand erbracht werden und ab einer bestimmten Größenordnung einer öffentlichen Auftragsvergabe bedürfen.


Vergaberecht

Vergaberecht regelt die Verfahren, nach denen öffentliche Aufträge und Konzessionen vergeben werden. Es stellt sicher, dass die Vergabe transparent, fair und diskriminierungsfrei erfolgt, um den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Das Vergaberecht legt fest, wie Behörden bei der Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vorgehen müssen, und enthält Regeln zur Bewertung von Angeboten und zur Auswahl der Auftragnehmer. Es zielt darauf ab, Chancengleichheit für alle Bieter zu schaffen und Korruption zu verhindern.

In Deutschland sind die wesentlichen Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, auch als Kartellrecht bekannt) und der Vergabeverordnung (VgV) enthalten. Auf europäischer Ebene beeinflussen EU-Richtlinien das nationale Vergaberecht.


Rechtsanwalt für Vergaberecht in Berlin

Ich berate meine in- und ausländischen Mandantinnen und Mandaten bei der Vorbereitung der rechtmäßigen Auftragsvergabe, Fragen der zulässigen Vergabeentscheidungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle von Auseinandersetzungen abgelehnter Anbieterinnen und Anbieter.

Häufig spielen schon die Auftragsvergabe und die Begleitung bei den entsprechenden Prozessen eine Rolle. Hinzu kommt aber auch die Art und Weise der Auftragsdurchführung, welche ebenfalls die sorgfältige Beachtung einzelner Schritte im Vorfeld von Konflikten aber auch in ihrem Verlauf umfassen.

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