Bilder und Namen auf Blogs und die Meinungsfreiheit
Bilder und Namen auf Blogs und die Meinungsfreiheit! Blogs erfreuen sich in unterschiedlichen Branchen und für sehr unterschiedliche Themen sehr großer Beliebtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 20.05.2020 (BVerfG, Beschl. v. 20.05.2020, 1 BvR 2397/19) entschieden, unter welchen Vorausetzungen bestimmte Äußerungen strafbar sein können. In diesen Fällen führt auch die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 I, 2 I GG und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 I GG nicht dazu, eine Verurteilung aufzuheben. Notwendig ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, bei welcher Äußerung, Situation und Anlaß, Intention und Wirkung untersucht werden.
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