Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblower Protection Act – to protect whistleblowers and increase quality in the company

Since December 17, 2023, authorities, cities, municipalities and companies with more than 50 employees have been obliged to introduce internal or external reporting points in accordance with the Whistleblower Protection Act. This law serves to protect whistleblowers who have become aware of violations of the law. You can report or disclose these violations to designated reporting agencies. The law serves to detect white-collar crime and general criminality in companies.

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Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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