Kunsturheberrecht

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst. Darf man Fotografien von Polizeibeamten im Dienst anfertigen und diese dann verbreiten? Oder schützt das Kunsturhebergesetz die einzelnen Beamten gegen Aufnahmen? Welche Auswirkung hat die Pressefreiheit auf diese Entscheidung? Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu eine Entscheidung gefällt (VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020 - 6 K 3067/18).

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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