Kunsturheberrecht

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst. Darf man Fotografien von Polizeibeamten im Dienst anfertigen und diese dann verbreiten ? Oder schützt das Kunsturhebergesetz die einzelnen Beamten gegen Aufnahmen ? Welche Auswirkung hat die Pressefreiheit auf diese Entscheidung? Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu eine Entscheidung gefällt (VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020 - 6 K 3067/18).

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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