Strafrecht

Frauenhass als Volksverhetzung strafbar

Frauenhass als Volksverhetzung strafbar ! In einer Revisionsentscheidung hat das Oberlandesgerichtes Köln (Urt. v. 09.06.2020, 1 RVs 77/20) Frauenhass als strafbare Volksverhetzung gemäß § 130 StGB angesehen. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichtes Bonn bestätigt. In dem sehr sorgfältig begründeten Urteil zeichnet das Gericht die Gesetzgebungsgeschichte des § 130 StGB nach. Die Norm betreffe nicht nur Gruppen und einzelne Personen je nach religiösen Bekenntnis, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung. Auch andere "Teile der Bevölkerung" können betroffen sein, wenn diese in ihrer Menschenwürde angegriffen würden. Dies sei der Fall, wenn Äußerungen mit der Absicht der Beschimpfung, der böswilligen Verächtlichmachung oder Verleumdung erfolgen und dabei die Menschenwürde verletzt wird.

vollständigen Artikel lesen >

Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten. Einer Verwendung für das Training von Künstlicher Intelligenz durch die Verwendung der Inhalte dieser Webseite wird insgesamt widersprochen und zwar der Verwendung von Teilen von Texten oder ganzen Texten, wie insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf Überschriften, Begriffe, bestimmte Formulierungen, bestimmte Text-Abschnitte, der Nutzung von Abbildungen oder Symbolen oder dem gesamten Inhalt der Website. Es bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.

Nach oben scrollen