Strafrecht

Frauenhass als Volksverhetzung strafbar

Frauenhass als Volksverhetzung strafbar ! In einer Revisionsentscheidung hat das Oberlandesgerichtes Köln (Urt. v. 09.06.2020, 1 RVs 77/20) Frauenhass als strafbare Volksverhetzung gemäß § 130 StGB angesehen. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichtes Bonn bestätigt. In dem sehr sorgfältig begründeten Urteil zeichnet das Gericht die Gesetzgebungsgeschichte des § 130 StGB nach. Die Norm betreffe nicht nur Gruppen und einzelne Personen je nach religiösen Bekenntnis, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung. Auch andere "Teile der Bevölkerung" können betroffen sein, wenn diese in ihrer Menschenwürde angegriffen würden. Dies sei der Fall, wenn Äußerungen mit der Absicht der Beschimpfung, der böswilligen Verächtlichmachung oder Verleumdung erfolgen und dabei die Menschenwürde verletzt wird.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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