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urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ?

Urheberrechtlicher Schutz für Werbetexte ? Viele Werbetexterinnen und -texter werden oft vor dem Dilemma stehen, dass sie kurzfristig um Unterstützung gebeten werden. Viel Zeit für Vertragsverhandlungen bleibt nicht, da zum Beispiel Texter Anzeigen kurzfristig geschalten. Nun hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass ein Werbetext dann nicht einen Schutz nach dem Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb in Anspruch nehmen kann. Es fehle dem Text aufgrund verschiedener technischer Vorgaben an dem notwendigen eigenschöpferischen Gehalt. Geht das nicht an der wirtschaftlichen Realität vorbei ?

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Werbung mit dem Claim „deutsches Unternehmen“

Werbung mit dem Claim "deutsches Unternehmen" - ist dieser doch etwas angestaubt wirkende Claim tatsächlich zulässig ? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Beschluss vom 17.08.2020, Az. 6 W 84/20), dass man einen Hinweis auf den Ort der Verarbeitung nutzen darf. Da aufgrund dieses Hinweises im Falle der Verarbeitung eines Produktes mit einem Ort besondere Qualitätsanforderungen verbunden werden, handele es sich um eine zulässige Werbeaussage. Tatsächlich aber reiche ein solcher Hinweis nicht aus, wenn er sich nur auf den Ort der Konzeption und der Planung beziehe.

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Grenzenlose Influencer – keine Hinweise auf Werbung ?

Grenzenlose Influencer - keine Hinweise auf Werbung ? Das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamburg haben in zwei Urteilen zur Trennung von Werbung und übrigen Inhalten durch das Setzen von Tags und Links von Influencer/Innen Stellung genommen. In beiden Urteilen haben die Instanzgerichte entschieden, dass es nicht notwendig sei, auf diese besondere Form der Produktdarstellungen oder Herstellerangaben als Werbung hinzuweisen. In beiden Fällen waren die Gerichte der Ansicht, dass es ausreiche, dass die Nutzer/Innen wüßten, dass diese Influencer/Innen aus werblichen Interessen handeln. Insbesondere bei nicht bezahlten Produktdarstellungen und Herstellerangaben seien Hinweise auf Werbung entbehrlich.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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