Allgemeines Zivilrecht, auch bekannt als bürgerliches Recht, ist der Bereich des Rechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen beschäftigt. Es regelt die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen sowie zwischen juristischen Personen, also beispielsweise Unternehmen oder Vereinen. Zum Zivilrecht gehören unter anderem das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Vertragsrecht, das grundsätzliche Vertragstypen wie Kaufvertrag, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag abdeckt.
Ziel des Zivilrechts ist es, faire und gerechte Lösungen für Konflikte und rechtliche Angelegenheiten im privaten Bereich zu schaffen. Die wichtigste Rechtsquelle des Zivilrechts in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Anwalt für Zivilrecht
Als Rechtsanwalt für Zivilrecht beschäftige ich mich besonders mit Fragen der Vertragserfüllung, den vertraglichen Leistungspflichten, Rücktritt oder Anfechtung oder Kündigung von Verträgen, Zahlungspflichten, Mängeln oder Gewährleistung, der Haftung oder der Verletzung der Rechte Dritter.
Neben der Vertretung in Fragen geschlossener Verträge fällt natürlich auch der Entwurf und die Gestaltung von Verträgen in diesen Bereich der Rechtsberatung.
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