Designrecht

Das Designrecht schützt das Erscheinungsbild eines Produkts, insbesondere seine Farben, Formen, Konturen und Oberflächenstrukturen.


Es zielt darauf ab, das visuelle Design von Erzeugnissen vor unbefugter Nachahmung durch Dritte zu bewahren. In Deutschland ist das Designgesetz (ehemals Geschmacksmustergesetz) die rechtliche Grundlage dafür. Um Schutz zu erhalten, muss ein Design neu sein und Eigenart besitzen, was bedeutet, dass es sich wesentlich von bereits bestehenden Designs unterscheiden muss. Der eingetragene Designschutz gewährt dem Inhaber exklusive Rechte zur kommerziellen Nutzung und ermöglicht es ihm, gegen Plagiate vorzugehen. Ein solches Schutzrecht kann sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene beantragt werden.


Rechtsanwalt für Designrecht in Berlin

Ich berate freie Designer*Innen, mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften im Bereich des deutschen, europäischen und internationalen Designrechts. Dies betrifft das Designgesetz, eingetragenes und durch Gebrauch geschütztes Design, d.h. wenn aus unterschiedlichen Gründen eine Eintragung versäumt wurde und Schutz entweder aus dem Urhebergesetz oder dem Gesetz des Unlauteren Wettbewerbes erlangt werden kann. Dazu vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten bei den entsprechenden Eintragungsprozeduren, Lizenzverhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten.

Designer*Innen sollten sich gründlich überlegen, ob und was und in welcher Weise sie Design eintragen lassen und welcher Rechtskreis den Schutz gewährleisten kann. Wichtig ist aber auch, wer denn zu dem Eintrag berechtigt ist und welches die Voraussetzungen für eine wirksame Eintragung sind.

Aber auch im Falle einer Abmahnung unterstütze ich Sie gerne. Denn wie immer im Falle einer Abmahnung stellt sich die Frage einer wirksamen Eintragung (auch im Falle der grundsätzlichen gesetzlichen Vermutung der Wirksamkeit der Eintragung), der zulässigen Nutzung des Designrechtes und der Grenzen des Designrechtes sowie der zulässigen Vorbenutzung.

Im Fall der Lizenzierung des Designrechtes sollten nicht nur das deutsche BGB und seine Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern auch die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechtes beachtet werden.


Ihr Spezialist für Designrecht in Berlin

Als erfahrener Rechtsanwalt biete ich Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich Designrecht. Schützen Sie Ihre kreativen Ideen und das einzigartige Erscheinungsbild Ihrer Produkte vor Nachahmung und unbefugter Nutzung. Egal, ob Sie als Designer, Unternehmer oder Hersteller tätig sind – ich unterstütze Sie bei der Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Designrechte. Setzen Sie auf fundierte Rechtsberatung und profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen, um den wirtschaftlichen Wert Ihrer Designs zu sichern. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre gestalterischen Erfolge schützen.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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