Die Sichtweise der Museen

Museen werden in einer Vielzahl von Fällen nicht junge Künstler, sondern – gemäß ihrem Auftrag – bekanntere, renommiertere Künstler ausstellen bzw. in ihre Sammlung aufnehmen wollen. In diesen Fällen spielen der Nachweis des Erwerbes und insbesondere eine lückenlose Dokumentation eine sehr große Rolle. Dies gilt insbesondere auch für den Erwerb solcher Bilder, die Gegenstand eines Raubes von ihren Eigentümern in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts gewesen sein könnten.

Im Falle von Leihgaben zeitgenössischer Kunst stellt sich u.U. auch die Frage der Präsentation. Hier mag es erforderlich sein, mit dem Künstler eine Regelung zu treffen, die eine flexible Hängung ermöglicht und insbesondere auch Veränderungen der Präsentation zulässt. Diese vertragliche Ausgestaltung der verschiedenen Urheberpersönlichkeitsrechte erscheint aus verschiedenen Gründen sehr sinnvoll.

Die Vertragsgestaltung mit Leihgaben erfordert u.a. auch eine hohes Maß an kaufmännischem Verständnis, versicherungsrechtlichen Hintergrund und Kenntnis der urheberpersönlichkeits-rechtlichen Hintergründe eines Kunstwerkes. Die adäquate Absicherung beispielsweise des Transportrisikos muss berücksichtigen, dass die gesetzliche Haftung eines Spediteurs wirtschaftlich wertlos ist.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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