Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung auf die Europäische Schlichtungsplattform gilt auch für Anbieter bei eBay.
Die Europäische Schlichtungsplattform, auch bekannt als die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform), ist ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes internetbasiertes Portal, das Verbrauchern und Unternehmern in der Europäischen Union hilft, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen außergerichtlich beizulegen.
Sie bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Verbraucher können hier ihre Beschwerde einreichen, und die Plattform leitet diese an eine nationale Schlichtungsstelle weiter, die den Streit dann bewertet und eine Lösung vorschlägt. Ziel der Plattform ist es, das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden E-Commerce zu stärken und den Zugang zu rechtlichen Mitteln zu erleichtern.
Pflicht zum Hinweis auf die Europäische Schlichtungsplattform
Schon seit dem 9. Januar 2016 gibt es eine weitere wichtige neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese Händler trifft eine Hinweis- und Verlinkungspflicht für eine Online-Streitbeilegungsplattform.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung auf die Europäische Schlichtungsplattform auch für Anbieter bei eBay gilt (OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017 – 9 W 426/16).
Der entsprechende Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform gilt nun nach Auffassung des OLG Koblenz insbesondere und gerade auch für eBay-Händler. Entgegen der Annahme anderer Gerichte gilt dies nicht nur Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben.