Halbleiterschutzgesetz

Das Halbleiterschutzgesetz ist das Gesetz zum Schutz der Topographien von mikroelekronischen Halbleitererzeugnissen.


Das Halbleiterschutzgesetz, offiziell als Gesetz über den Schutz von Halbleitererzeugnissen bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das den rechtlichen Schutz von Topografien von Halbleitererzeugnissen regelt.

Topografien sind dreidimensionale Strukturen, die auf den mikroskopischen Schichten eines Halbleiterchips abgebildet werden und für dessen Funktionalität entscheidend sind.

Dieser Schutz steht dem Entwerfer der Topographie zu und setzt die Anmeldung beim Patentamt voraus.

Schutzvoraussetzung ist, dass diese Topographien oder selbstständig verwertbare Teile das Ergebnis selbstständiger geistiger Arbeit darstellen und nicht nur bloß andere Topographien nachstellen.

Das Gesetz zielt also darauf ab, Innovation und Investitionen in die Halbleiterindustrie zu fördern, indem es Entwickler und Hersteller von Halbleiterprodukten vor unlauterer Konkurrenz schützt.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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