Halbleiterschutzgesetz ist das Gesetz zum Schutz der Topographien von mikroelekronischen Halbleitererzeugnissen.
Das Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelekronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) beinhaltet den Schutz der dreidimensionalen Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien). Dieser Schutz steht dem Entwerfer der Topographie zu und setzt ebenfalls die Anmeldung beim Patentamt vor.
Schutzvoraussetzung ist, dass diese Topographien oder selbstständig verwertbare Teile das Ergebnis selbstständiger geistiger Arbeit darstellen und nicht nur bloß andere Topographien nachstellen.