Internetgiganten vs. Kartellrecht

Gerade im Internet zeichnen sich die "AGFA" (AppleGoogleFacebookAmazon) immer wieder dadurch aus, dass sie ihre übergroße Marktmacht dazu nutzen, den bestehenden Markt für ihre eigenen Geschäftsziele unrechtmäßig zu beeinflussen, indem sie ihre übergroße Marktmacht kartellrechtswidrig einsetzen.


Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingestellt (BKartA, Pressemitteilung vom 21.01.2019), in welchem Google die Eyeo GmbH aus Köln, welche sogenannte Adblocker anbietet, bei der Fortentwicklung und Vermarktung ihrer Produkte behindern wollte.

Die Eyeo GmbH bietet diese Adblocker im Rahmen des sogenannten Whitelistings an, wodurch bestimmte Werbung für bestimmte Werbetreibende ausgenommen wird, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllt.

Google wollte nun Einfluss auf Investitionen, Vermarktung und Fortentwicklung des Unternehmens nehmen, was aber durch das BKartA untersucht wurde. Nach einer von dem BKartA geforderten Anpassung der Dienstleistungsverträge, welche mehr Entwicklungsfreiheit für Eyeo GmbH bewirkt hat, wurde das Kartellverfahren eingestellt.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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10179 Berlin

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