Kartellrecht

Das Kartellrecht regelt nicht nur Fragen der zulässigen Zusammenarbeit von Unternehmen, sondern auch - insbesondere im Falle von Lizenzverträgen - von Unternehmenskooperationen.


Kartellrecht bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb auf Märkten zu schützen und Monopole sowie wettbewerbswidrige Praktiken zu verhindern. Es umfasst Maßnahmen gegen Kartelle, also Absprachen zwischen Unternehmen zur Preisfestsetzung oder Marktaufteilung, sowie Missbrauch von Marktmacht durch dominierende Unternehmen.

In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die zentrale Rechtsgrundlage, während auf europäischer Ebene die EU-Wettbewerbsregeln gelten. Diese Gesetze stellen sicher, dass der Wettbewerb fair bleibt, um Innovation, Verbraucherwahl und faire Preise zu fördern. Es ist also eine zentraler Bestandteil vom Wettbewerbsrecht.


Kartellrecht findet vielfach Anwendung

Nicht nur Preisabsprachen, sondern auch andere den Wettbewerb beeinträchtigende abgestimmte Verhaltensweisen können also vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), d.h. durch das Kartellrecht, verboten sein.

Aufgrund der strikten Kontrolle der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand nimmt jedoch auch das öffentliche Vergaberecht einen wichtigen Platz im GWB ein. Soweit die öffentliche Hand die maßgeblichen Auftragswerte überschreitet, ist sie gezwungen, eine öffentliche Auftragsvergabe durchzuführen. Diese muss dann gemäß strengen gesetzlichen Vorgaben erfolgen, ansonsten ist die Vergabe grundsätzlich unzulässig.


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