Kunst und Recht sind ein spannendes Thema! Sei es der Schutz von Kunst als Mittel des Ausdrucks von individuellen Auffassungen, als Protest oder provokative Betrachtung.
Aber auch die Frage der zulässigen Kopie, des unzulässigen Plagiats, der rechtmäßigen Bearbeitung bereits existierender Kunstwerke aufgrund einer zulässigen Nutzung – all dies sind wichtige rechtliche Aspekte, die einen Künstler, aber auch eine Galeristin oder einen Auktionator beschäftigen dürfen. Das Wort von Karl Valentin „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“ bringt auch die berechtigten Vergütungsinteressen auf den Punkt. Sei dies der Schauspieler, die Autorin, die Filmschaffende, der Sänger oder die Graphikerin.
Sie alle schaffen etwas und verdienen ein angemessenes Honorar. Aber auch und gerade die Galeristen, die Produzenten und damit diejenigen, welche die finanzielle Basis für die notwendige Verwertung bieten, müssen wissen, woran sie sind, wenn sie ein Werk verkaufen, dass dem Folgerecht unterliegt oder dessen Provenienz nicht zu klären sein könnte.
Machen Sie sich kundig, lassen Sie uns wissen, wenn Sie etwas interessiert und informieren Sie uns, wenn es Dinge gibt, die Sie gerne kritisieren wollen.
Ihr
Jan Froehlich, LL.M.
Rechtsanwalt