Pressemitteilung vom 25.01.2024 von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M. zur Stellungnahme Rechtsanwalt Dr. Ben Irle vom 18.01.2024 und Frau Monika Gruber und Herrn Andreas Hock vom 20. Januar 2024 auf Facebook sowie zu den Verfahren vor dem zuständigen Landgericht – Kammer für Presserecht:
Einstweilige Verfügungsverfahren zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
In einer Mitteilung auf Facebook vom 19. Januar 2024 behaupten Frau Gruber und Andreas Hock sowie Rechtsanwalt Dr. Ben Irle, meine Mandantin, Frau Mukherjee „schürt damit den Hass in sozialen Netzwerken gegen die Autoren sowie den Piper Verlag an“.
Diese Behauptungen entbehren meiner Ansicht nach jeder Grundlage.
Nachdem Frau Gruber in ihrem Buch „Willkommen im falschen Film“ und dort insbesondere im Kapitel „Warum Nazis gerne stricken. Die wirre Masche mancher Tugendwächter“ meiner Meinung nach den Eindruck zu verschaffen sucht, meine Mandantin habe grundsätzlich Menschen, die gerne stricken, als „rechts“ bezeichnen, sind eine Vielzahl kritischer Stimmen dieser insbesondere mit Namensnennung versehenen öffentlichen Herabsetzung und Verächtlichmachung entgegengetreten.
Insbesondere haben sich auch 20 Autor/Innen des Piper Verlages mit Frau Mukherjee solidarisch erklärt. Des Weiteren hat sich eine Lektorin mit einer öffentlichen Erklärung vom Piper Verlag unter Bezug auf diesen Vorgang getrennt.
2.
Frau Mukheerjee hat dem Piper Verlag und Frau Gruber bereits am 22.12.2023 die Möglichkeit eingeräumt, die Veröffentlichung kritisch zu überprüfen.
Auch nach 4 Wochen muss Frau Mukherjee jedoch feststellen, dass zwar eine Vielzahl kritischer Stimmen in Zeitungen und aus der gut informierten und kritischen Öffentlichkeit das Narrativ des Piper Verlages wie auch von Frau Gruber – „Wir lassen uns Satire nicht verbieten“ nachhaltig und umfassend kritisieren und lediglich als Vorwand für mögliche finanzielle Vorteile wahrnehmen, eine kritische Reaktion seitens Frau Gruber und Herrn Hock bisher jedoch ausbleibt.
3.
Die Darstellung des Rechtsanwaltes Dr. Irle –
„… (mit) welcher Aggressivität und Vehemenz die Angriffe gegen sie sowie den Piper Verlag und dessen Mitarbeiter geführt werden. Neben persönlichen Diffamierungen gegen die Autoren und Piper-Verantwortliche sowie Boykottaufrufen gegen einen der traditionsreichsten deutschsprachigen Verlage wurde sogar ein Verbot des Buches gefordert.“ –
stehen im klaren Widerspruch zu den Kommentaren in Sozialen Medien und Zeitschriften und Zeitungen.
Die Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Irle verkennt vollständig unter anderem die dringend notwendige kritische Auseinandersetzung mit den bewusst gewählten Stereotypen der Sexualsphäre und der Infragestellung des Namensrechtes von Frau Mukherjee aufgrund der von Frau Gruber bewusst genutzten völkischen Stereotypen.
Auch der im Zusammenhang mit dem unter anderem meine Mandantin explizit betreffenden Kapitel erhobene Vorwurf, sie beteilige sich an der Einführung des Faschismus (Seite 51 des Buches), ist weder „Satire“ noch eine „Parodie“ und vollkommen unhaltbar.
4.
Frau Mukherjee hat zwei Einstweilige Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht – Kammer für Presserecht – unter anderem gegen den Piper Verlag und Frau Zana Ramadani begonnen, um sich vor der Fortsetzung der besonders schwerwiegenden persönlichen Angriffe auf sie zu schützen.