Rundfunkstaatsvertrag

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die Verbreitung von Hör- und Rundfunk und damit auch die Fragen der Verbreitung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet.


Aber auch Vorschriften zur Verbreitung von Werbung und anderen Inhalten finden sich in dem Vertrag.



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Presserecht, Äußerungsrecht, Medienrecht

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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