Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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