Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.

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Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Schriftliche Verträge zum Informantenschutz, Landgericht Berlin ? Ernsthaft ?

Informant/Innen der Presse ohne Schutz oder Landgericht Berlin ohne Kompass ? Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung gleichermaßen sehr kritisch mit einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin umgehen, stellen sich Fragen. Das Landgericht Berlin hatte als I. Instanz (LG Berlin, Beschluss vom 06.06.2023 Az: 67 O 36/23) entschieden, dem Informanten einer Zeitung angeblich mangels einer Vereinbarung Schutz vor einer Veröffentlichung zu gewähren. Dies stellt jedoch die Arbeit investigativ tätiger Medien massiv in Frage.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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