VW Diesel – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
VW Diesel - vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ! Dies ist das Urteil des Bundesgerichtshofes in seinem Maßstab bildenden Urteil vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) zu der Manipulation durch Software bei dem EA 189 Diesel Motor. In einer Vielzahl von Verfahren waren die Gerichte zu sehr unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Viele Gerichte zweifelten, ob diese nachgewiesenen Manipulationen als Schaden zu qualifizieren waren. Der Bundesgerichtshof hat nun festgehalten, dass auch trotz der Behebung der Mängel durch eine Software dem Kläger Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges ein Schadensersatzanspruch zusteht. Von dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis musste sich der Kläger nur im Wege der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen lassen.
vollständigen Artikel lesen >