Social Media

Der AI Act der EU – der Versuch einer Regulierung zum Nutzen der Menschen in Europa

Die KI Verordnung ist der erste grundlegende Rechtsakt der EU zur Einführung von KI Systemen, dem Verbot bestimmter Praktiken, der Definition von Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme sowie harmonisierte Transparenzsysteme. Zwar sieht der AI Act auch vor, dass das Urheberrecht beachtet werden soll, regelt aber bisher nicht die Frage der angemessenen Vergütung für die Nutzung der urheberechtlich geschützten Werke. Nunmehr ist der Entwurf weiter beraten worden.

vollständigen Artikel lesen >

Unternehmenspersönlichkeitsrecht – gibt es das? Welche Rechte haben Unternehmen in diesem Fall?

Unternehmenspersönlichkeitsrecht - gibt es das? Es gibt auch einen sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen. Grundlage für diesen Anspruch sind auch die Art. 1 I, 2 I GG. So entscheiden Unternehmen selbst über die Verwendung des Namens und Bildes des Unternehmens. Die unbefugte Verwendung kann untersagt und Kosten- und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden.

vollständigen Artikel lesen >

Verdachtsberichterstattung und Krisenkommunikation – die Frage der Verlässlichkeit der Berichterstattung

Mein erster Fall als Presserechtsanwalt betraf die Berichterstattung der Berliner "BZ" über den Verdacht eines versuchten Totschlags angeblich seitens eines aus dem Kosovo stammenden Albaners. Vor einer Berliner Diskothek war ein Türsteher niedergestochen worden und die Redakteurin der BZ berichtete mit einem Bild und unter Nennung des vollen Namens über meinen Mandanten, der "der Täter sei". Nach der rechtswidrigen Festnahme und der Überprüfung des Alibis musste der Mandant umgehend entlassen werden.

vollständigen Artikel lesen >

Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes?

Schützt das Datenschutzrecht vor der ungewollten Verwendung von Daten zur Erstellung eines Bildes ? Eine Zeichnung einer Frau ist eine Vorlage für einen Linoleum-Schnitt einer Künstlerin. Dieser Linoleum-Schnitt dient als Vorlage für den Abdruck des Frauenportraits auf T-Shirts, welche verkauft werden. Ist es zulässig, solche nicht bestellte Bildnisse zu veröffentlichen oder zur Schau zu stellen?

vollständigen Artikel lesen >

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG und die mangelnde Vergütung für Architekt/Innen bei kommerziellen Nutzungen von Bildnissen von Bauwerken

Die Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG und die mangelnde Vergütung für Architekt/Innen bei kommerziellen Nutzungen von Bildnissen von Bauwerken. Das Urheberrecht ordnet grundsätzlich die Nutzung und Verwertung von Bildern von Bauwerken den Architekten zu. Nur eine Architektin oder ein Architekt dürfen Bilder ihrer Bauwerke kommerziell nutzen. Zudem aber können Architektinnen und Architekten ein Entgelt für eine kommerzielle Nutzung oder Verwertung durch Dritte verlangen.

vollständigen Artikel lesen >

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI – wie schütze ich mich als Schauspieler/In

der Schutz des eigenen Bildes gegen den Mißbrauch durch eine Nachbildung mittels KI - wie schütze ich mich beispielsweise als Schauspieler/In ? Das Recht am eigenen Bild beinhaltet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte. Zu unterscheiden ist zwischen "Doppelgänger" / "Look-alik"s und die Annahme eines Bildnisses auf der einen Seite. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler kein Bildnis dieser Person. Maßgeblich für Annahme eines Bildnisses ist unter anderem die Wahrnehmung des angesprochenen Publikums. Jedoch gibt es kein Recht am "eigenen Lebensbild".

vollständigen Artikel lesen >

Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten. Einer Verwendung für das Training von Künstlicher Intelligenz durch die Verwendung der Inhalte dieser Webseite wird insgesamt widersprochen und zwar der Verwendung von Teilen von Texten oder ganzen Texten, wie insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf Überschriften, Begriffe, bestimmte Formulierungen, bestimmte Text-Abschnitte, der Nutzung von Abbildungen oder Symbolen oder dem gesamten Inhalt der Website. Es bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.

Nach oben scrollen