Unlauterer Wettbewerb

Grundgedanken für Existenzgründer/Innen – Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Marken, Slogans

Unternehmensgründungen sind komplex. Gerade aber der Unternehmensname, Produktbezeichnungen und Marken sollten in der Gründungstimeline eine Priorisierung beanspruchen. Rechtliche Fragen zur Möglichkeit der Markeneintragung wie auch der Vermeidung der Verletzung von Rechten Dritter sollten vor der Unternehmensgründung gelöst worden sein. Sorgfältige Beachtung erfordern aber auch Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen. Zwar werden zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter/Innen erfasst, ab 2024 solche ab 1.000 Arbeitnehmer/Innen. Aber die Handelsplattformen, Handelsketten oder auch produzierende Unternehmen können es sich gar nicht leisten, Produkte zu verwenden, welche nicht dem LKSG entsprechen. Aus diesem Grunde werden auch KMU schon jetzt ihre Produkte und gegebenfalls auch ihre Zulieferer überprüfen müssen. Hier sollen einige grundlegende Gesichtspunkte erklärt werden.

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Informationspflichten von Influencer/Innen – Meinungsfreiheit

Informationspflichten von Influencer/Innen - Meinungsfreiheit ? Der Streit um die richtige Kennzeichnung der Auftritte und Präsentationen von Influencer und Influencerinnen beschäftigt viele Gerichte. Aber wie steht es, wenn Influencer glauben, sie würden nicht kommerziell handeln. Kann man Bilder auf Instagramm aus dem Alltag posten, ohne dass auf Werbung hingewiesen wird ? Wie ist es, wenn man sich auch zu allgemeinen politischen Themen äußert ? Ändert sich etwas, wenn durch Anklicken auf den verbreiteten Bildern Links zu Unternehmen sichtbar sind? Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2021 (6 U 103/20) verschiedene Kennzeichnungspflicht bejaht.

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Schutz gegen Einstweilige Verfügungen – das Recht auf Gehör

Schutz gegen Einstweilige Verfügungen - das Recht auf Gehör. Niemand möchte sich durch eine Einstweilige Verfügung überraschen lassen, wenn man von einem Verfügungsverfahren keine Kenntnis hatte. Kann man sich gegen eine Einstweilige Verfügung wehren, zu der man als Unternehmen nicht gehört wurde ? Das Bundesverfassungsgericht betont in einem Beschluss, dass das Recht auf rechtliches Gehör in jedem Fall zu achten ist. Hat man auf eine Abmahnung geantwortet, so darf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung nur erlassen werden, wenn der Gegenstand der Abmahnung und die Einstweilige Verfügung identisch sind.

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Werbung mit dem Claim „deutsches Unternehmen“

Werbung mit dem Claim "deutsches Unternehmen" - ist dieser doch etwas angestaubt wirkende Claim tatsächlich zulässig? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Beschluss vom 17.08.2020, Az. 6 W 84/20), dass man einen Hinweis auf den Ort der Verarbeitung nutzen darf. Da aufgrund dieses Hinweises im Falle der Verarbeitung eines Produktes mit einem Ort besondere Qualitätsanforderungen verbunden werden, handele es sich um eine zulässige Werbeaussage. Tatsächlich aber reiche ein solcher Hinweis nicht aus, wenn er sich nur auf den Ort der Konzeption und der Planung beziehe.

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Grenzenlose Influencer – keine Hinweise auf Werbung ?

Grenzenlose Influencer - keine Hinweise auf Werbung ? Das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamburg haben in zwei Urteilen zur Trennung von Werbung und übrigen Inhalten durch das Setzen von Tags und Links von Influencer/Innen Stellung genommen. In beiden Urteilen haben die Instanzgerichte entschieden, dass es nicht notwendig sei, auf diese besondere Form der Produktdarstellungen oder Herstellerangaben als Werbung hinzuweisen. In beiden Fällen waren die Gerichte der Ansicht, dass es ausreiche, dass die Nutzer/Innen wüßten, dass diese Influencer/Innen aus werblichen Interessen handeln. Insbesondere bei nicht bezahlten Produktdarstellungen und Herstellerangaben seien Hinweise auf Werbung entbehrlich.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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