Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage – das Recht auf ein faires Verfahren
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Verlage - das Recht auf ein faires Verfahren ! Im Strafprozess wie auch bei den Zivilgerichten gilt, dass den Beschuldigten und später den Angeklagten ein Recht auf ein faires Verfahren zusteht. Gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und sowie Art. 1 des Grundgesetzes soll jede Person gemäß Art. 20 III GG ein faires, rechtsstaatliches Verfahren erwarten dürfen. Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) als auch das Landgericht Köln haben der Pressearbeit der Behörden bzw. des Axel-Springer-Verlages Grenzen aus Gründen des Persönlichkeitsrechtsschutzes gesetzt.
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