Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Dazu zählen Zuwendungsbescheide, Rückforderungen von Zahlungen, die Vergabe von Subventionen, Bußgelder, Erlaubnisbescheide - mit oder ohne Auflagen - und die Überprüfung von Verwaltungshandeln.


Verwaltunsrecht umfasst die Vorschriften, die das Handeln der öffentlichen Verwaltung steuern und sicherstellen, dass dieses rechtmäßig, zweckmäßig und verhältnismäßig erfolgt. Das Verwaltungsrecht ist darauf ausgelegt, das Funktionieren der Exekutive zu organisieren und gleichzeitig den Schutz der Rechte und Interessen der Bürger zu gewährleisten.

Das Verwaltungsrecht dient also sowohl der Sicherstellung rechtmäßiger Verwaltungstätigkeit als auch dem Schutz der Bürger gegen staatliche Übergriffe. In Deutschland ist es hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und ergänzenden Spezialgesetzen geregelt.


Aufgaben ein Anwalts im Verwaltungsrecht

Gerade die frühzeitige Strukturierung von Entscheidungsprozessen und die Vorbereitung von Erlaubnisprozessen wie aber auch die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen gehören zu meinen Aufgabengebieten, welche europäische Verordnungen, deutsche Gesetze und länderrechtliche Vorschriften umfassen, um eine rechtmäßige Partizipation zu ermöglichen.

Die Beachtung des rechtlichen Gehörs, rechtmäßige Ermessensentscheidungen und die frühzeitige Kommunikation mit den zuständigen Verfahrensbeteiligten sind eine Voraussetzung dafür, dass Verwaltungsprozesse für alle Beteiligten zu einer für alle vorteilhaften Situation führen.

Aber auch die notwendigen rechtlichen Schritte wie Einstweilige Verfügungsverfahren und ordentliche Gerichtsverfahren – begleitet durch eine sachliche, problemorientierte Kommunikation mit den zuständigen Behörden – führen oft zu Problemlösungen, welche überflüssige Verfahren vermeiden helfen können.


Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht habe ich Mandantinnen und Mandanten in Fragen des Subventionsrechtes, der Rückforderungen von Zahlungen, bei der Vorbereitung und der Durchführung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen unterschiedlicher Art begleitet. Kontaktieren Sie mich, damit ich auch Sie in Verwaltungsrecht-Angelegenheiten unterstützen kann.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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