Das öffentliche Recht findet seine Grundlage im Verwaltungsrecht. Seien es Zuwendungsbescheide, Rückforderungen von Zahlungen, die Vergabe von Subventionen, Bußgelder, Erlaubnisbescheide - mit oder ohne Auflagen - und die Überprüfung von Verwaltungshandeln - auch im Interesse von Drittbetroffenen - so habe ich unterschiedliche Mandanten in diesen Bereichen beraten und unterstützt.
Gerade die frühzeitige Strukturierung von Entscheidungsprozessen und die Vorbereitung von Erlaubnisprozessen wie aber auch die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen gehören zu meinen Aufgabengebieten, welche europäische Verordnungen, deutsche Gesetze und länderrechtliche Vorschriften umfassen, um eine rechtmäßige Partizipation zu ermöglichen.
Die Beachtung des rechtlichen Gehörs, rechtmäßige Ermessensentscheidungen und die frühzeitige Kommunikation mit den zuständigen Verfahrensbeteiligten sind eine Voraussetzung dafür, dass Verwaltungsprozesse für alle Beteiligten zu einer für alle vorteilhaften Situation führen.
Aber auch die notwendigen rechtlichen Schritte wie Einstweilige Verfügungsverfahren und ordentliche Gerichtsverfahren – begleitet durch eine sachliche, problemorientierte Kommunikation mit den zuständigen Behörden – führen oft zu Problemlösungen, welche überflüssige Verfahren vermeiden helfen können.
Ich habe meine Mandantinnen und Mandanten in Fragen des Subventionsrechtes, der Rückforderungen von Zahlungen, bei der Vorbereitung und der Durchführung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen unterschiedlicher Art begleitet.