Zivilprozessrecht

Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer EY wegen Wirecard

Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer wegen Wirecard ! Zurecht werden nach dem Wirecard - Skandal der Bafin und den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern EY von Gläubigern der Gesellschaft wie auch Anteils- Anleiheneigentümern schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Staatshaftung bietet gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG eine entsprechende Anspruchsgrundlage. Gegenüber den Wirtschaftsprüfern wird man aus dem Rechtsgedankens des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" vorgehen können. Dafür spricht schon die langjährige kritische Berichterstattung vor allem der britischen "Financial Times" und der Widerruf der Testate durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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Psychiatrische Gutachten und das Recht auf Meinungsfreiheit

Psychiatrische Gutachten und das Recht auf Meinungsfreiheit ! Darf man in einem Verfahren vor einem Verwaltungsgericht fordern, dass von der Leitungsperson eines Rechtsamtes ein psychiatrisches Gutachten angefertigt wird ? Stellt eine Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB in diesem Fall einen Verstoß gegen Art. 5 I GG dar ? Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass eine solche Verurteilung verfassungsgemäß sei.

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Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ! Dieses Urteil des EuGH schützt Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen, wenn eine Bank nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit zum Widerruf belehrt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 04.06.2020, C 301/18). Zahlen die Darlehensnehmer das Darlehen und die Zinsen als Nutzungsersatz zurück, so ist die Bank ihrerseits verpflichtet, die Tilgung und die Zinsen an die Darlehensgeber zu erstatten. Jedoch haben die Darlehensnehmer keinen Anspruch auf Nutzungsersatz für die von ihnen gezahlten Zinsen.

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Zivilprozessrecht

Ich vertrete meine Mandantinnen und Mandanten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen des allgemeinen Zivilrechtes, des Urheber- und Markengesetzes, des Presse-, Äußerungs- und Medienrechtes, der öffentlichen Auftragsvergabe und des Vergaberechtes, des Softwarerechtes und des Designrechtes sowie des Rechtes des Unlauteren Wettbewerbs.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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