Telekommunikationsrecht wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt auf verschiedenen Ebenen den Telekommunikationsmarkt, indem z.B. die Aufnahme der Tätigkeit zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen einer behördlichen Zulassung bedürfen. Darüber hinaus beinhaltet das Telekommunikationsgesetz eine Vielzahl von Regelungen, welche eine Grundlage für verschiedene Verordnungen darstellen.
Dies ist z.B. die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), welche z.B. einen Anspruch auf nichtdiskriminierende Behandlung, den Zugang zu entbündelten Dienstleistungen oder überhaupt den allgemeinen Netzzugang mit bestimmten Leistungsmerkmalen regelt. Die Verordnung über besondere Netzzugänge befasst sich hingegen z.B. mit dem Recht auf Zugang zu den Netzen marktbeherrschender Unternehmen. Eine Verordnung dient der Entgeltregulierung.
Ins TKG selbst wurden umfangreiche Regelungen hinsichtlich der Überwachung der verschiedenen Regelungswerke durch die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgenommen sowie die gesetzlichen Maßgaben zur Durchführung der Zulassungs- oder anderer Entscheidungsverfahren