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Telemediengesetz (TMG)

Das Telemediengesetz (TMG) regelte bis 2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland, d.h. Medien, welche über das Internet verbreitet werden. Es wurde im Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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