Urteile zum Markenrecht

Markenrecht gilt überall, auch im Internet.


Ein Name oder ein Logo kann geschützt werden, um auf diese Art und Weise ein Unternehmen und sein Image besser zu schützen und zu verhindern, dass durch Täuschung Fremde sich des Images berühmen, welches mit einer anderen Marke verbunden wird.


Die AdWords Werbung in den Entscheidungen des BGH

Am 22.01.2011 hat der Bundesgerichtshof zu drei Entscheidungen zu der Frage der Zulässigkeit der Online – Werbung mit AdWords Stellung genommen.

Diese sich nicht unerheblich von den Metatags-Entscheidungen unterscheidenden Urteile, die ebenfalls durch den für Markenrecht zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gefällt wurden, beschäftigen sich mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit den als AdWords-Anzeigen bezeichneten Online-Werbungen.

Urteile und Bewertungen (PDF) (76,5 kB)

Fack Ju Göthe oder die Tücken des deutschen Markenrechtes

„Fack Ju Göthe“ ist nicht nur der Name des sehr erfolgreichen Filmes in Deutschland, sondern zudem auch einer Entscheidung des Europäischen Gerichtes (EuG) der ersten Instanz (Urteil vom 24.01.2018, Az.: T 69/17). Die deutsche Produktionsfirma dieses Films hatte bei dem EuIPO (dem europäischen Amt für den Schutz des Geistigen Eigentums) den Schutz dieses Filmtitels als Unionsmarke beantragt. Dieser Antrag war von dem Amt zurückgewiesen worden, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Der EuG entschied nun, dass dieser Titel nicht eintragungsfähig ist.

Grundsätzlich müssen Unternehmen und Existenzgründer bei der Frage der Registrierung der Marke zwei wichtige Aspekte beachten. Einmal darf ein bestimmtes Kennzeichen nicht schon von Dritten genutzt werden, des Weiteren aber muss dieses Zeichen aber auch eintragungsfähig sein. Im Gegensatz zu dem Urheberrecht kann man Schutz aus einer registrierten Marke nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Marke nicht gegen bestimmte Eintragungshindernisse verstößt. Dazu muss die Marke zur Kennzeichnung geeignet sein und sie darf unter anderem nicht gegen bestimmte Verbote verstoßen.

Im Falle von „Fack Ju Göthe“ ging der EuG von einem Verstoß gegen das Verbot aus, solche Begriffe einzutragen, welche gegen die „guten Sitten“ verstoßen.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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