Verein Berliner Künstler – 03. Juni 2024 – Warum steht Künstlerinnen und Künstlern keine angemessene Vergütung für kommerzielle Nutzungen zu?

Vortrag - Verein Berliner Künstler - 03. Juni 2024 - Warum steht Künstlerinnen und Künstlern keine angemessene Vergütung für kommerzielle Nutzungen im Rahmen der Panorama-Freiheit gemäß § 59 UrhG zu? Wann hat man als Künstlerin oder Künstler einen Anspruch auf eine Ausstellungsvergütung?


Recht für Galeristen

Vortrag Verein Berliner Künstler am 03. Juni 2024

Liebe Künstlerinnen und Künstler,

wir laden Euch herzlich ein zu einem Vortrag des Rechtsanwalts Jan Froehlich
am Montag, den 03. Juni 2024, um 19.00 Uhr im Verein Berliner Künstler ein.

In dem Vortrag wird es um folgende Fragen gehen: „Warum steht Künstlerinnen und Künstlern keine angemessene Vergütung zu, wenn ihre an öffentlichen Plätzen,
Wegen oder Straßen aufgestellten Skulpturen, ihre Street-Art-Bilder oder Bauwerke fotografiert und diese Fotografien kommerziell genutzt werden?“

Aus seiner Verbundenheit zur Kunst und Kultur setzt sich Jan Froehlich als Anwalt besonders für die Rechte der Künstlerinnen und Künstler ein und unterstützt sie in Gerichtsverfahren bei der Umsetzung. So hat er eine Lizenzgebühr in einem Fall der Anwendung der Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG bereits vor dem Kammergericht 2023 durchgesetzt.

Er fordert von der Politik und den Institutionen Gesetze und deren Umsetzung, die die Urheber- und Verwertungsrechte sowie eine gerechte Bezahlung regulieren. In seinem Vortrag wird er die aktuelle Rechtslage und die damit verbundenen Fragen erläutern. Sein Engagement ist von großer Bedeutung, da seit der Verbreitung des Internets und insbesondere durch die Einführung der KI Künstlerinnen und Künstler vor großen Risiken des Ausschlusses von angemessenen Vergütungen und ihrer Rechte am geistigen Eigentum stehen.

Das europäische Recht verlangt von seinen Mitgliedstaaten, die berechtigten Interessen seiner Kreativen zu wahren (EU-Richtlinie 2001/29, Art. 5 V), auch im Hinblick auf die Ausnahmevorschriften des deutschen Rechts. Dem verweigert sich das deutsche Recht bisher, entgegen der Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundestags (BT16/7000) und der Forderung des Deutschen Kulturrats. Für viele Künstlerinnen und Künstler – insbesondere im Bereich Skulpturen, Bauwerke, Street-Art – stellt die Verwertung ihrer Werke durch kommerzielle Nutzung von Fotografien eine essenzielle Einkommensquelle dar. Im Zuge der Nutzung von KI werden diese Fotografien noch intensiver genutzt, während Vergütungen ausschließlich an Fotografen gezahlt werden.

Im Hinblick auf ein entscheidendes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof am 11. Juli 2024 zur Anwendung der Panoramafreiheit und die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst am 13. Juli 2024 in Berlin, möchte Herr Froehlich Wege und Strategien erörtern, um vor Gericht, in der Öffentlichkeit und in der Mitgliederversammlung endlich eine dem Europarecht entsprechende Auslegung des § 59 UrhG durchzusetzen. Dies ist gerade auch im Hinblick auf die KI dringend geboten.

Des Weiteren wird er sich mit Fragen der Vergütungen für Künstlerinnen und Künstler im Falle von Ausstellungen beschäftigen, insbesondere mit den Empfehlungen für kommunale Galerien in Berlin sowie dem Stand der Gesetzesänderungen und praktischen Hinweisen für Künstlerinnen und Künstler.

Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten bitten wir dringend um Anmeldung bis zum 29.05.2024 an info@vbk-art.de.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und einen regen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen,

Katarzyna Sekulla



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